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Selbstkontrolle als oberstes Gebot im und zum Datenschutz

Selbstkontrolle als oberstes Gebot im und zum Datenschutz

Regelmäßig schockieren neue Datenschutzskandale die Öffentlichkeit und sobald es um eine Weiterleitung von Daten von einem Unternehmen an ein anderes geht, wittern wir Schwachstellen, Risiken und die Gefahr eines Datenmissbrauchs.

Eine gewisse Sensibilität ist grundsätzlich gesund und schützt vor der bedenkenlosen Preisgabe persönlicher Daten. Und auch eine „Stiftung Datenschutz“ erscheint sinnvoll, deren Ziel es laut focus.de ist,

„im Netz eine Art Gütesiegel zu etablieren, das den Nutzer darauf hinweist, bei welchen Anbietern seine Daten sicher sind.“

Die Theorie klingt gut und man will zumindest meinen, dass mittlerweile eine gewisse Sensibilität im Umgang mit eigenen persönlichen Daten herrscht.

Leider sieht die Realität anders aus. Gerade wenn es um die Preisgabe eigener Daten geht, scheint dieses Bewusstsein zu fehlen. Verschiedene Studien zeigen immer wieder, dass Jugendliche ihre Daten sehr freizügig preisgeben. Dies betrifft insbesondere Chatrooms oder soziale Netzwerke. Doch auch Erwachsene zeigen sich im Umgang mit ihren persönlichen Daten nicht viel zurückhaltender: Winken nur geringe Preisvorteile, sind Online-Kunden schnell zur Preisgabe ihrer Daten bereit. Und auch Soziale Netzwerke profitieren von dieser ganz anderen Freizügigkeit. Durch ihre kostenlosen Plattformen ermöglichen sie einen weit gefächerten Queraustausch und erreichen so eine immense Zielgruppe. Für die Unternehmen selbst bedeuten die dort angegebenen persönlichen Daten bares Geld, ermöglichen sie doch personalisierte Werbung oder sogar die Weiterleitung der Daten an Dritte.

Und so stellt sich die Frage, wie eine „Stiftung Datenschutz“ die Internet-User vor sich selbst schützen kann. Denn bei aller Aufklärung und einer gewissen Pflicht des Staates, seine Bürger vor Gefahren zu schützen, kann eins nicht ersetzt werden: Die Selbstkontrolle des Einzelnen, welche Daten er wann und wem tatsächlich preisgeben sollte.

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