Die Einwilligung zur Datenverarbeitung beschäftigt Unternehmen und Datenschützer gleichermaßen. Regelmäßig besteht der Irrglaube, hat man einmal die Unterschrift des Betroffenen, könne damit jede Datenverarbeitung gerechtfertigt werden. Doch dass Einwilligung nicht gleich Einwilligung ist, zeigt die folgende Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde zu der vom jö Bonus Club genutzten Einwilligungserklärung für das Profiling seiner Teilnehmer. Weiterlesen