Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Neue Milliarden-Klage gegen Google

Neue Milliarden-Klage gegen Google

Der Frühling steht vor der Tür. Für Google könnte es aber ein stürmischer und dunkler Frühlingsbeginn werden. Wieder einmal ist dem Tech-Riesen eine Klage ins Haus geflattert. Und die hat es in sich, es geht um Milliarden.

Google und der Datenschutz

Bringen wir es auf den Punkt: Google hat keinen guten Ruf, wenn es um die Handhabe von personenbezogenen Daten seiner Nutzer geht. Immer wieder wird dem Unternehmen vorgeworfen Kundendaten zu sammeln, sie nach Belieben zu verwenden und sogar an Dritte zu verkaufen. In fast allen Fällen hat sich der Vorwurf auch als wahr herausgestellt. Google kann auch praktisch auch gar nicht anders. Statistiken zeigen nämlich, dass Google die meistbesuchte Website in den USA ist. In Deutschland sieht es auch nicht anders aus. Auch weltweit nutzen Milliarden von Menschen Google und seine weiteren Dienste (Chrome, YouTube, Gmail), sei es von zuhause oder mobil in Bus und Bahn.

Streitwert: 5 Milliarden US-Dollar

Vor dem Bundesgericht in San Jose, Kalifornien ist nun eine, ursprünglich im Juni 2020 eingereichte Klage, als Sammelklage zugelassen worden. Darin wird Google vorgeworfen, die Datensammlung zu weit getrieben zu haben. Konkret haben sich Nutzer beschwert, dass Google die persönlichen Daten der Nutzer absichtlich weiterverfolgt hat, selbst wenn sich die Nutzer im Inkognito-Modus des Chrome-Browsers befunden haben. Dieser Modus wird von den meisten Nutzern als Möglichkeit angesehen, im Internet zu surfen, ohne dass Daten gespeichert oder gesammelt werden.

Laut der Klage sammelt Google Daten durch Google Analytics, Google Ad Manager und andere Anwendungen und Website-Plug-ins, einschließlich Smartphone-Apps, unabhängig davon, ob Nutzer auf von Google unterstützte Anzeigen klicken. Mit anderen Worten: Google weiß, wo der Nutzer im Netz war, wie lange er sich dort aufgehalten hat, was ihn interessiert und in vielen Fällen auch, wer er ist. Rechtlich gesehen wird die Klage darauf gestützt, dass der Tech-Riese seine Nutzer nicht darüber informiert hat, dass die Datensammlung vorgenommen wird, während sich der Nutzer im privaten Browsing-Modus befindet. Es geht also um den Verstoß gegen Informationspflichten. Als Streitwert werden 5 Milliarden US-Dollar genannt.

Fehlvorstellungen vom Inkognito-Modus

Von dem Inkognito-Modus hat jeder gehört, aber über seine Funktionen und tatsächlichen Auswirkungen haben sich wohl die wenigsten Nutzer wirklich informiert. Wer ganz „normal“ im Internet surft, weiß um die oben beschriebene Datensammlung. Das Wort „Inkognito“ suggeriert dem Nutzer das angenehme Gefühl, unbeschwert im World Wide Web surfen zu können.

Laut einer Studie der University of Chicago und der Leibniz-Universität zu Hannover schätzen viele Nutzer die Wirksamkeit des Inkognito-Modus völlig falsch ein. So glauben 40 Prozent der Befragten, dass ihr Standort im privaten Modus geheim bleibt. 37 Prozent denken, dass ihre Webaktivitäten dadurch vor dem Arbeitgeber verborgen werden. Und 22,6 Prozent gehen sogar davon aus, dass die Einstellungen sie vor der Regierung schützen.

Was kann der Inkognito-Modus wirklich?

Der Inkognito-Modus ermöglicht kein anonymes Surfen. Je nachdem welchen Browser Sie nutzen, wird Ihnen im Inkognito-Modus/ geheimen Modus/ privaten Modus (wie auch immer Ihr Browser es nennen mag) ein bestimmter Schutz gewährt. Generell ermöglicht Ihnen der Inkognito-Modus, dass Ihr Verlauf der besuchten Websites, der Suchverlauf und die dort eingegebenen Informationen nicht gespeichert werden. Dies bietet sich besonders an, wenn das jeweilige Gerät von mehreren Personen verwendet wird. Andere Nutzer können dann nicht nachvollziehen, wo Sie online unterwegs waren und könnten sich nicht in Ihrem Namen einloggen, da Zugangsdaten und Formulare nicht automatisch ausgefüllt werden. Sie müssten diese Daten im Anschluss also nicht manuell löschen.

Cookies und Websitedaten werden aber dennoch gespeichert – zumindest bis zum Ende der Sitzung. Werbenetzwerke und Website-Betreiber können das Surfverhalten des Nutzers also doch beobachten und analysieren. Erst wenn der Nutzer das Fenster schließt, werden die Daten gelöscht. Beim nächsten Besuch taucht derselbe Nutzer quasi wieder als „unbeschriebenes Blatt“ auf.

Umdenken bei Google?

Datenschützer und Organisationen, die dem Datenschutz großen Wert beimessen, haben gespannt den großen Ankündigungen von Google gelauscht. In den vergangenen Wochen und Monaten haben einige Mitteilungen des Unternehmens darauf hingedeutet, dass Schritte unternommen werden, um den Datenschutz bei allen Produkten aus dem eigenen Haus zu verbessern. Bei Google bleibt aber immer eine gewisse Skepsis, die sich durch die jüngste Klage bestätigt hat. Die Ankündigungen sind wohl wieder nur Lippenbekenntnisse, was nicht verwunderlich ist. Google ist darauf ausgerichtet, Daten zu sammeln und diese zu nutzen und zu Verkaufen und Werbung zu machen. Das gesamte Imperium ist darauf aufgebaut. Das Unternehmen wird zweifelsohne zögern oder nicht bereit sein, diese Praxis zu beenden. Selbst wenn Google diese Klage verliert und 5 Milliarden Dollar zahlen muss, ist das natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein im Vergleich zu den Einnahmen, die das Unternehmen durch das Sammeln und Verkaufen von Kundendaten erzielt hat. Die Frage, ob ein Umdenken bei Google überhaupt möglich ist, stellt sich erst gar nicht. Dazu besteht einfach keine Veranlassung bzw. zu wenig Anreiz.

Alternative Suchmaschinen als Anreiz?

Wie oben dargelegt ist Google die meistbesuchte Webseite weltweit. 2020 wurden in Europa mehr als 93% aller Internet-Suchanfragen „gegoogelt“. In Deutschland liegt man mit 94,8% sogar über dem europäischen Wert. Der fortgesetzte Missbrauch von Kundendaten sollte aber ein Grund sein, dass immer mehr Nutzer zu Browsern und Suchmaschinen wechseln, die dem Datenschutz einen höheren Wert zusprechen. Und der Bedarf ist durchaus da, weil Nutzer immer kritischer und sensibilisierter werden. Das haben auch Entwickler, Unternehmer und Wissenschaftler bemerkt und bringen sich in Position, um datenschutzrechtlich unkritische Alternativen anzubieten. Darunter befindet sich sogar eine Gruppe ehemaliger Google-Mitarbeiter. Kurzfristig wird das natürlich nichts an der Vormachtstellung von Google ändern. Aber auf lange Sicht wird es der einzige Weg sein, wie man Google zu einem Wechsel im Umgang mit personenbezogene Daten bringen kann.

Nutzer müssen aufmerksam sein

Der hier geschilderte Fall ist vielschichtig. Die Gesetzgebung und Rechtsprechung müssen hier, zum Wohle der Nutzer und dem Schutz ihrer Daten, tätig werden. Aber ein Zusammenspiel dieser beiden Gewalten wird nicht ausreichen. Auch der Betroffene selbst, sprich der Nutzer, ist daran gehalten sich nicht durch Begrifflichkeiten in eine bestimmte Richtung lenken oder gar manipulieren zu lassen. Der Nutzer sollte sich über Alternativen Gedanken machen, stets Funktionen von Tools oder Modi hinterfragen und die Informationen der Internet-Unternehmen aufmerksam lesen. Dabei sollte es helfen, wenn man sich immer vor Augen hält, dass personenbezogene Daten wertvolle Güter darstellen, mit denen wir nicht unachtsam umgehen sollten.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
  • Super. Mal wieder perfekt recherchiert, super geschrieben und zeitnah verteilt. Bitte weiter so. Ich liebe euren Newsletter. Er hilft mir ungemein bei der Erziehung meiner Kunden. Und ermöglicht eine praxisnahe, verständliche Bewertung der ganzen Datenschutz-Hysterie.

  • Hm, tjaja… nur leider ist Google auch die beste Suchmaschine am Platz.

    Ich hab‘ inzwischen glaube ich alles getestet, was der Markt so hergibt, aber beim Thema Relevanz inkl Datenaufbereitung und -präsentation, kann denen keiner der anderen das Wasser reichen.

    Für Allerweltsanfragen, mag das gehen, aber wenn ich für den Job recherchiere, funktioniert einfach nichts besser.

    Mein Notwehrmaßnahmen daher: Werbeblocker und Anti-Werbe-Proxies

Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.