Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Podcast thumbnail image

35 Outdoor Fun

Das Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Mietverhältnis ist größer als gedacht. Laura & Cornelius berichten über die Machenschaften und das Bußgeld der BREBAU GmbH. Ein Parade-Beispiel für alles, was man als Verantwortlicher so falsch machen kann – ein wirklicher Aufreger im Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern. Wir lernen mehr über Cornelius‘ Triggerpoints und welche lieblichen Seiten Laura hat. Und auch wenn jetzt beim Podcast alles anders wird, bleibt trotzdem alles beim Alten.

00:00:00 Intro
00:00:52 Einleitung
00:03:07 BREBAU-Bußgeld – „You name it, they did it!“
00:08:37 Anfragen bewusst konterkariert?
00:10:45 Tolle Zusammenarbeit = Preisnachlass
00:12:15 Körpergeruch: Lieblich!
00:13:53 Spannungsfeld: Datenschutz vs. Mietverhältnis
00:18:55 Bußgeld anfechten: ja oder nein?
00:24:54 Bad news, Good news
00:26:43 Outro

Abonnieren und keinen Podcast verpassen

Gefällt Ihnen dieser Podcast? Dann würden wir uns über eine Bewertung bei iTunes freuen.

Podcast kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
  • Hi, vielen Dank für die spannende Folge. Allerdings hab ich mich diesmal geärgert. Cornelius, Sie haben sofort erfasst, dass es Ihre Rechte massiv verletzt, wenn jemand Ihren Körpergeruch erfasst. Was glauben Sie, wie das ist, wenn jemand Ihre Hautfarbe oder Ihre Religion erfasst. Bzw. – und darum geht es natürlich – Sie vom Mietverhältnis ausschließt, weil Sie schwarz oder muslimisch sind. Und das passiert nicht einmal, sondern ständig. Wenn Sie also schockiert sind über die Idee, ihr Körpergeruch könnte gegen Sie verwendet werden, dann gehen Sie doch bitte einen Schritt weiter und stellen Sie sich vor, das wäre Ihre Hautfarbe. Und das würde täglich passieren. Würde mich freuen wenn die Datenschutz Community sich stärker damit befasst, wozu Art. 9 da ist.
    Beste Grüße

    • Vielen Dank für Ihren Hinweis und in der Sache ein absolut berechtigter Punkt. Die Besonderheiten und auch die zu schützenden Aspekte von Art. 9 DSGVO können gar nicht genug unterstrichen werden. Uns haben die Verarbeitungen der BREBAU sehr stark irritiert und wie man sicherlich hören konnte auch sehr aufgeregt. Danke fürs Zuhören und den Impuls nehmen für die Zukunft gern auf!

  • Hallo! In Verbindung mit der vorherigen Folge habe ich mir auch direkt mal brebau.de/datenschutz angeschaut. Ein Hauptproblem ist m.E., dass die Datenschutzerklärungen viel Text verursachen, aber genau um die wichtigen Punkte herumeiern. Zitat: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten, Beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person…“ – wenn allein schon in der Datenschutzerklärung *jede* Art der personenbezogenen Information explizit erwähnt werden müsste, anstelle mit „bspw.“ durchzukommen, wäre schon viel gewonnen.
    Weiter unten steht: „… Personenbezogene Daten sind … physischen, physiologischen, genetischen, … Identität dieser natürlichen Person“.
    Warum erwähnt eine Datenschutzerklärung einer Hausverwaltung „physiologisch, genetisch“ – um die Verarbeitung der „Hautfarbe“ zu umschreiben? Hier müsste man schon stutzig werden…

    Typisch in der Datenschutzerklärung ist die „Zusammenfassung“ der Rechtgrundlage, wie hier, kann, es kann Art. 6 I lit. a , o Art. 6 I lit. b, oder Art. 6 I lit. c … etc. sein, such dir was aus. Das ist maximale Intransparenz, aber gängige Praxis.

    Irgendwie hat sich eingebürgert, dass man die Verarbeitung erst konkretisieren muss, wenn man nach Artikel 15 DSGVO nachfragt. Das kann man aber nur als Betroffener und selbst hier müssen nur „Kategorien personenbezogener Daten“ genannt werden. Vermutlich wurde dann nicht, „wir verarbeiten ihre Hautfarbe“, sondern wir verarbeiten „physiologische personenbezogene Daten“ genannt. Erst mit der Datenkopie sieht man dann, was die „physiologischen“ Daten sind.

    Alles etwas schwieriger geworden. Stellen wir uns vor, das VVT wäre – wie früher das Verfahrensverzeichnis – ein Verzeichnis für jedermann.
    Nichts brächte die Verarbeitungen wahrscheinlich besser und strukturierter (für das interessierte Publikum) auf den Punkt, als einfach die Kopie des VVT zu erhalten, ohne sich viele Gedanken um den Detailgrad der Datenschutzerklärung machen zu müssen.
    Komischerweise halten sich aber praktisch alle *sehr, sehr* bedeckt mit einem Dokument, was früher für jedermann einsehbar war…
    VG

    • Vielen Dank für Ihre Gedanken zur aktuellen und auch der Folge davor! Wir haben uns bemüht Denkanstöße mit Hilfe von Dr. Thomas Schwenke zu geben, wie die verantwortlichen Stellen mehr Transparenz in ihren Datenschutzerklärungen leben könnten. Es gibt im Datenschutz zwar nicht „one size fits all“, aber grundlegende, strukturell einfachgehaltene Datenschutzerklärungen würden den Betroffenen den Zugang erleichtern und auch dem Datenschutz unterstützen. Wir versuchen unseren Beitrag zu leisten, indem wir zumindest darüber sprechen und Möglichkeiten aufzeigen. Aber es ist zweifellos an vielen Stellen noch viel Luft nach oben!

  • Vielen Dank, hat Spaß gemacht zuzuhören!

  • Vielleicht hat die Brebau es auch bedauert, dass im Schönfelder die Nr. 12 a fehlt.

Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.