Das Verwaltungsgericht Bremen hatte über den Schutz von Informanten bei Mitteilungen von Datenschutzverstößen an Aufsichtsbehörden zu entscheiden. Dem Gericht zufolge kann ein Informantenschutz nur dann keinen Bestand haben, wenn ein berechtigtes Interesse des von der Mitteilung Betroffenen besteht. Weiterlesen