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Videoüberwachung in Umkleiden und Toiletten sind unzulässig

Videoüberwachung dient der Sicherheit. Diese pauschale Aussage führt zu einem immer dichter maschigen Netz aus Videoüberwachungsanlagen, denen sich der Bürger bald nicht mehr entziehen kann. Zu der Videoüberwachung und deren Voraussetzungen haben wir in diesem Blog bereits mehrfach berichtet (z.B. hier). Vor dem Hintergrund eines aktuellen Urteils des Landgericht Koblenz (LG Koblenz, Urt. v. 19.12.2013 – Az.: 3 O 25/13) zur Unwirksamkeit einer pauschalen Einwilligung in eine Videoüberwachung unbestimmten Ausmaßes, soll dieser Artikel auch den strafrechtlichen Aspekt einer Videoüberwachung bspw. in Umkleide- und Sanitärbereichen darstellen. Weiterlesen