Nachbarrechtsstreitigkeiten: Auch als Anwalt ist man zum Teil gut beraten die Finger von solchen Dingen zu lassen, sind doch schon die Streitwerte und in der Folge die damit verbundenen Gebühren nicht selten eher im unteren Bereich angesiedelt, der Aufwand trotzdem nicht unbedingt immer gering einzustufen und die Emotionen der beteiligten Parteien gerne auch bereits am Überkochen. Aus Sicht der streitenden Parteien doppelt unglücklich ist es dann, wenn Nachbarschaft auf Miteigentum trifft und nur die Möglichkeit eines gemeinsamen Vorgehens oder alternativ einer rechtlichen Auseinandersetzung besteht. Manchmal können aber am Ende wenigstens die Rechtswissenschaften eine Lehre aus diesen Auseinandersetzungen ziehen. So auch in dem vorliegenden, vom BGH entschiedenen Fall, welcher ebenfalls aus Unternehmenssicht relevant sein dürfte. Weiterlesen →