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Vielen Dank für die Anmerkung.
Das ist eher weniger nett von LinkedIn – auch aus Sicht des Datenschutzes. Jedenfalls, wenn Mitarbeiter auf dem Account über sich posten – zum Beispiel zur Personalisierung des Unternehmens – ist das weniger schön, weil das Unternehmen sich dann nur entscheiden kann, entweder den Account zu löschen oder aber das Training mit den Daten seiner Mitarbeiter (...)
Es stimmt, Strafen gegen Behörden macht keinen Sinn, es wäre ja nur linke Tasche - rechte Tasche und zahlen würden im Endeffekt die Steuerzahler. Bei Behörden würde ich die Schweizer Variante vorziehen - persönliche Haftung. Die Strafe auf 2 Jahresgehälter des Verantwortlichen festgelegt. Ich weiß es ist Wunschdenken, da so ein Gesetz niemals durchgehen würde; sie müssten sich ja selbst (...)
Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe. Ohne Einwilligung sollten Fotos, die Personen eindeutig identifizierbar darstellen, nicht auf Social Media veröffentlicht werden.
Sie können Ihr Anliegen gerne konkretisieren, wenn noch Punkte unklar sind.
In dem Artikel heißt es: "Die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Beschäftigtenverhältnisses ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Diese Vorschrift erlaubt die Datenverarbeitung, wenn sie zur Erfüllung des Arbeitsvertrags, einschließlich der Begründung, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist."
Das ist nicht (...)
Das passt zwar nicht ganz zum Thema, aber mich würde interessieren, ob die herrschende Meinung "[...] Ein Wechsel auf eine andere Rechtsgrundlage, wie das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, ist nach herrschender Meinung unzulässig, da dies dem Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO) widerspricht.[...]" immer noch Bestand hat, oder nur bei Bewerbungen gilt?
Mir (...)
Diese Tools sind grundsätzlich schon praktisch, jetzt kommt das ABER, sie sind auch ziemlich teuer. Die Kosten richten sich meist nach der Anzahl der User und der eingebundenen Systeme (zumindest die Tools die ich kenne) und da können die jährlichen Kosten schnell in den 6-stelligen Bereich gehen. Und bei nur ein paar Anfragen im Jahr rechnet sich sowas einfach nicht. Wenn ich mein Geld mit pbDaten (...)
Kurzer Hinweis aus der unternehmerischen Praxis: Die Widerspruchsmöglichkeit gibt es nur für Privatnutzer. Tatsächlich gibt es eine derartige Opt-out Funktion für Unternehmen derzeit nicht und es ist lt. LinkedIn auch keine geplant.
Wie sieht es eigentlich in diesem Zusammenhang aus mit §201 StGB? Verlangt dadurch nicht jegliche Aufzeichnung des gesprochenen Worts ein Einverständnis? Wenn ich jetzt die Verarbeitung durch einen Voicebot vornehmen lasse, bleibt ein Gespräch ja mindestens bis zum Ende desselben aufgezeichnet. Oder wäre es anders, wenn aus der Sprache direkt ein Transkript angefertigt wird und dieses statt des (...)
Wenn man das Vorgehen auf eine Einwilligung stützt, wäre das rechtswidrig. Einwilligungen müssen freiwillig erteilt werden. Die Mitarbeiter dürfen nicht unter Druck gesetzt werden, ihre Einwilligung zu erteilen.
Inwieweit das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage hier greift, lässt sich aufgrund der begrenzten Informationen nicht verlässlich beurteilen. Die Interessen des Arbeitgebers, Fotos (...)
Für die interne Ermittlungen bedarf es zunächst eine rechtliche Legitimation. Im Lichte dieser Legitimation kann dann die Aufzeichnung betrachtet werden.
Was, wenn die verantwortliche Stelle sagt: "Wer nicht will, dass auf der Betriebsfeier Fotos geschossen (und diese dann im Intranet veröffentlicht) werden, soll halt nicht teilnehmen" und die Mitarbeiter darüber vorher angemessen informiert werden?
Wäre ein solcher Ausschluss überhaupt verhältnismäßig und noch zulässig?
Wie sieht das ganze denn bei Aufzeichnungen für die Durchführung von Gesprächen bei internen Ermittlungen aus? Irgendwie ist da ja immer der Zwiespalt Mitarbeiter und Über/Unterordnungsverhältnis und auch die technischen Aspekte sind sichher nicht ganz koscher ... oder?
Vielen Danke!
Wenn Sie als sicherheitserhöhende Maßnahmen die Suche nach Messenger erwähnen, dann sollten Sie am besten auch gleich auf Ihren Fachbeitrag dazu vom 04. Februar 2025 verweisen (Link kann ich hier nicht einfügen).
Der Artikel erwähnt die Backups als potenzielles Risiko. Bei iOS ist es jedoch möglich, den sog. "erweiterten Datenschutz" zu aktivieren (Voraussetzung ist eine eingerichtete 2-Faktor-Authentifizierung). Mit aktiviertem "erweitertem" Datenschutz ist alles in der iCloud (außer natürlich Mail und Kalender, die prinzipbedingt weiter nur transportverschlüsselt sind) E2E-verschlüsselt. Also das Backup, (...)
Vielen Dank für den aufmerksamen Hinweis!
Die Angabe einer Ablaufzeit von bis zu 4 Wochen geht tatsächlich auf die erstinstanzliche Entscheidung des LG Stuttgart vom 31.08.2006 (Az. 38 O 17/06 KfH) zurück. Das Gericht führte damals aus: “Grundsätzlich kann jedoch dann nicht mehr von einer wirksamen Zustimmung (...)
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