Diese Website ist eine Initiative der intersoft consulting services AG, Spezialist für Unterstützungsleistungen auf den Gebieten Datenschutz, IT-Sicherheit und IT-Forensik. intersoft consulting stellt externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen und gehört zu den führenden Dienstleistern in diesem Bereich.
Unser Fachwissen und unsere Erfahrung aus der Beratungspraxis möchten wir hier mit Ihnen teilen. Wir wünschen uns – durch Ihre Fragen und Anregungen – eine breit gefächerte Diskussion über Themen, die im Brennpunkt stehen, für die Wirtschaft ebenso wie für den einzelnen Bürger, für Verbände oder Vereine.
Klicken Sie auf den Namen für weitere Beiträge des Autors.
Vielen Dank für die Rückmeldung. Mir ist jetzt beim nochmaligen Durchlesen meine, sagen wir, nicht gerade freundliche Art wie ich meinen Kommentar verfasst habe, aufgefallen. Dafür bitte ich um Entschuldigung.
Ein großes Dankeschön an die Data‑Privacy‑Stars in meinem LinkedIn‑Netzwerk 🌟
Was ich an euch besonders schätze: fundierte Expertise ohne Dogmatismus, pragmatische Lösungen ohne den Datenschutz zu verwässern – und eine klare Haltung, wenn es darauf ankommt. Genau solche Menschlein braucht gute Datenschutzpraxis. Und genau wegen solcher Menschlein lohnt sich LinkedIn får mich dann doch. (...)
Sie haben Recht: § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG kann heute nicht mehr uneingeschränkt als Rechtsgrundlage herangezogen werden, sodass regelmäßig unmittelbar auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung eines Vertrags) abzustellen ist. Wir haben den Artikel erneut geprüft und die Zitierung an zwei Stellen im Artikel entsprechend aktualisiert. Im Übrigen (außer Absatz 1) ist § 26 BDSG weiterhin anwendbar. (...)
Vielen Dank für Ihre Frage. Wenn man Beweise für ein exzessives Vorgehen hat, sollte man diese anbringen bzw. es versuchen. Vielleicht hilft hier auch ein Verweis auf Erwägungsgrund 63, Satz 7 zur Datenschutz-Grundverordnung weiter: „Verarbeitet der Verantwortliche eine große Menge von Informationen über die betroffene Person, so sollte er verlangen können, dass die betroffene Person präzisiert, (...)
Wenn man schon so einen alten Artikel wieder "aus der Schublade holt", sollte er zumindest an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden. Es wird in dem Fachbeitrag immer noch auf den §26 BDSG Abs. 1 verwiesen. Nach einem Urteil des EuGH vom 30. März 2023 ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG jedoch nicht mehr uneingeschränkt als Rechtsgrundlage nutzbar. Ja, er gilt weiterhin, aber selbst sie haben in ihrem (...)
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Berichterstattung zu dem Fall ist sehr uneinheitlich und hat sich geändert. Wir haben die Sachverhaltsdarstellung überarbeitet.
Interessanter Artikel, vielen Dank.
Kann auch der Aufwand, der durch Art. 15 entsteht, als Faktor für einen Missbrauch gesehen werden? Also nicht nur, dass der Betroffene einen Vorteil erhofft und kein Interesse an den Daten hat, sondern, dass er einer Institution schaden will. (Wie auch immer man das nachweisen möchte.)
Konkretes Beispiel: Ein Elternteil streitet mit einer Schule über irgendwas. Die (...)
In Ihrem Beispiel wäre die Löschung der Daten am 04.03. vermutlich nicht rechtswidrig, da die Löschung turnusmäßig erfolgt wäre und nicht in der Absicht, etwas zu verschleiern. Dies wäre dann ein entscheidender Unterschied im Vergleich zum Fall, den das VG Düsseldorf hier entschieden hat. Aus dem Urteil wird deutlich, dass das VG der potentiellen Missbrauchsgefahr einen Riegel vorschieben wollte.
Ein kleiner Fehler im Sachverhalt: Collien Fernandes wirft Chrisitan Ulmen nicht die Erstellung der Deep Fake-Videos vor, sondern die Verbreitung entsprechender Videos.
Wie verhält es sich mit der Einwilligung des Mieters, wenn Fotos aufgenommen, später jedoch für Zwecke verwendet werden, die über das ursprünglich Vereinbarte hinausgehen?
Folgendes Beispiel:
1.) Eine Firma bekommt eine (allgemein gehaltene) Betroffenenanfrage zum 01.03.
2.) Die Anfrage geht an alle relevanten Abteilungen zur Untersuchung, ob pbD vorliegen.
3.) Eine Abteilung hätte noch am 04.03. Daten gehabt; die Untersuchung erfolgte aber erst ein paar Tage später, sodass schon automatisiert gelöscht wurde.
Wie ist das zu bewerten?
Gemäß dem Urteil und Ihrem (...)
Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag. Es sollte an der Stelle allerdings präzisiert werden, dass nach meiner Auffassung mit Ausnahme der in Art. 8 Abs. 1 DSGVO das Alter der Person keine Rolle spielt, wenn es um die Einwilligungsfähigkeit geht, sondern die Einsichtsfähigkeit hinsichtlich der Folgen der Einwilligung.
Ja, eine verstärkte Nutzung der Online-Ausweisfunktion wäre insbesondere im nicht-öffentlichen Bereich wünschenswert. Für Unternehmen ist die Nutzung dieser Funktion jedoch mit bestimmten Anforderungen verbunden, wie beispielsweise einer Zertifizierung. Im Vergleich dazu ist das Verarbeiten eines Fotos vom Ausweis für viele Unternehmen weniger aufwändig und weltweit einsetzbar. Allerdings stellt (...)
Sie sprechen einen interessanten Aspekt an: Frauen in der EU haben eine höhere Lebenserwartung als Männer. Gleichzeitig verbringen sie mehr Lebenszeit bei schlechter Gesundheit. Diesen Aspekt beleuchten wir im ersten Teil unserer Femtech Serie.
keine Ahnung, ob das hier jemand liest, aber meine Befürchtung wird scheinbar bestätigt. Habe gerade einen Artikel bei Heise gelesen: EU-Kommission-höhlt-Datenschutz-der-digitalen-Brieftasche-aus