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Unser Fachwissen und unsere Erfahrung aus der Beratungspraxis möchten wir hier mit Ihnen teilen. Wir wünschen uns – durch Ihre Fragen und Anregungen – eine breit gefächerte Diskussion über Themen, die im Brennpunkt stehen, für die Wirtschaft ebenso wie für den einzelnen Bürger, für Verbände oder Vereine.
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Wie verhält es sich mit Abwesenheiten wie Homeoffice und Dienstreise? Dürften die auf dem Plan erscheinen oder müssten die ebenfalls als reine Abwesenheit angezeigt werden? Wenn ja, dürfte dann eine Unterscheidung wie "nicht tätig" und "nicht vor Ort" gemacht werden?
Vielen Dank für den Beitrag. Ich habe noch nicht ganz verstanden, inwiefern die Unterauftragnehmer bei Auskunftsersuchen beauskunftet werden müssen? Inwieweit muss hier die Ketter der Unterauftragnehmer namentlich genannt werden?
Es ist zutreffend, dass sich staatliche Schulen zumeist nicht auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO berufen können. Wir haben den Artikel inzwischen dahingehend ergänzt. Wir sind daher ebenfalls der Auffassung, dass die Einwilligung bei Fotos von Schülerinnen und Schülern die „rechtssicherste“ Vorgehensweise ist.
Es ist richtig, dass sich staatliche Schulen gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 2 DSGVO nicht auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO berufen können, wenn diese in Erfüllung ihrer Aufgaben handeln. In der Praxis spielt dies aber keine große Rolle, da Schulen ihr berechtigtes Interesse beispielsweise aus hoheitlichen Regelungen wie dem jeweiligen Landesschulgesetz herleiten können.
Moin,
danke für den Übersichtsartikel. Kleine Korrektur: Der Art.6 Abs. 1 lit f DSGVO kommt für Schulen nicht in Frage, da diese als Behörden im Sinne des Art6 Abs 1 Satz 2 DSGVO gelten. Daher braucht es für Foto-Veröffentlichungen (auch im Klassenzimmer) fast immer eine Einwilligung, ggfs einen Vertrag.
Alternativ könnte man auf das öffentliche Interesse Art. 6(1)e DSGVO gehen, müsste dann (...)
Das BMG spricht von „Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen“ und damit allgemein von Wahlen. Es gilt daher wahlgesetzübergreifend. Somit ist z. B. in Bayern auch das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) gemeint. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) gab in der
Vielen Dank für Ihren Hinweis auf diesen Beitrag, der eine wertvolle Ergänzung zur laufenden Diskussion rund um den Zugriff durch US-Behörden (etwa im Kontext CLOUD Act oder FISA) und der Grenzen technischer Schutzmaßnahmen wie EU-Standort oder eigene Schlüssel darstellt. Auch wenn derzeit (...)
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Artikeln und den persönlichen Erfahrungsbericht. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir keine Rechtsberatung über diesen Blog vornehmen, und empfehlen Ihnen, sich bei Bedarf an entsprechende Stellen zu wenden.
Ist - Privatschulen einmal ausgenommen - hier ein "berechtigtes Interesse" nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO an Schulen überhaupt möglich?
Art. 6 Abs. 1 UAbs. 2 DSGVO: "Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung."
Müssen Cookies, die durch eine Einwilligung für Google Analytics auf einer Website gesetzt werden, bei einem Widerruf wieder vom Endgerät gelöscht werden? Oder reicht es aus, die Datenverarbeitung mit Google Analytics zu stoppen? Gibt es hierzu rechtliche Vorgaben aus dem TDDDG oder aus Art. 7 Abs. 3 DSGVO? Wenn der Cookie auf dem Endgerät verbleibt, kann Google dann beim Besuch des Benutzers auf (...)
Obwohl Strafverfolgung auch mit Sicherheit zu tun hat, ist sie vom Begriff der „nationalen Sicherheit“ zu unterscheiden. Nationale Sicherheit betrifft im Wesentlichen die Abwehr äußerer Angriffe auf den Staat, außerdem die Abwehr von inneren Attacken auf die staatliche Ordnung. Auch die KI-Verordnung trennt zwischen diesen beiden Begriffen. Das sieht man deutlich in Erwägungsgrund 24, der sagt: (...)
§ 50 BMG Abs. 1 besagt "Die Meldebehörde darf Parteien […] im Zusammenhang mit Wahlen […] in den sechs der Wahl […] vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister […] erteilen […].“ s. o., wie sieht das aber bei einer OB-Wahl aus, wo Kandidaten als unabhängige Einzelbewerber antreten? Hiervon steht in diesem Gesetz nichts. Gibt es hierzu bereits Rechtsprechung?
Die Geschäftsführerin als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter beim Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) hat von einem anderen, ein gegen die guten Sitten sittenwidriges Rechtsgeschäft angenommen (§ 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG) und die Betroffenenrechte (Kapitel 3 KDG/DSGVO) der betroffenen Person und des minderjährigen Kindes ausgeschlossen. Aufgrund der unbefugten Offenlegung und dem (...)
Ich kann ebenfalls nur uneingeschränkt zustimmen! Danke für die Stellungnahme!
Aber leider geht offenbar auch die Diskussion in den Berufsverbänden der Datenschützer nicht (oder nicht ausreichend deutlich) in die von Ihnen aufgezeigte Richtung. Natürlich ist zu viel Bürokratie schädlich! Aber ich finde man sollte schon in Frage stellen, ob es wirklich der Schutz der informationellen (...)
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