News
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noyb gegen Meta: Wie okay ist „pay or okay“?
noyb, das Europäische Zentrum für digitale Rechte, hat nun am 28.11.2023 wie erwartet Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzaufsicht gegen Metas Abo-Modell eingereicht und die Frage stellt sich: Besteht ein Grundrecht auf kostenlose Nutzung von Onlinediensten und wenn nein, wie hoch darf die Gebühr sein? Weiterlesen
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Kostenloses Webinar zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz
Am 07. Dezember von 11:00 – 12:00 Uhr laden wir Sie zu unserem nächsten Webinar mit dem Thema „Neues Hinweisgeberschutzgesetz“ ein. Der Referent Maximilian Mertin, Jurist und Datenschutz Consultant, erläutert die wesentlichen Anforderungen aus dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz und zeigt dabei insbesondere die damit verbundenen Herausforderungen beim Thema Vertraulichkeit und den Anforderungen aus der DSGVO auf. Weiterlesen
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iapp Europe Data Protection Congress 2023
Ein iapp Congress läuft etwas anders ab, als eine vergleichbare Konferenz mit Datenschutzexperten in Deutschland. Oder wäre es auf einer deutschen Konferenz denkbar, dass etwa der Leiter einer Aufsichtsbehörde das Podium betritt und sein Auftritt von Musik und Disco-Nebel begleitet wird? Wir haben den iapp Europe Data Protection Congress 2023 am 15. sowie 16. November in Brüssel besucht und ein paar Eindrücke mitgebracht. Weiterlesen
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DSK zu cloudbasierten (digitalen) Gesundheitsanwendungen
Auch wenn es zunächst so scheint, geht es in dem Positionspapier der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vom 06.11.2023 nicht um digitale Gesundheitsanwendungen im Sinne des § 33a SGB V (DiGA). Auch bei Gesundheitsanwendungen, die nicht der Definition der DiGA unterfallen, sind in gehobenem Maße Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. Im Folgenden gehen wir darauf ein, welche Anforderungen nach Auffassung der DSK dabei besonders zu berücksichtigen sind. Weiterlesen
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Vorschlag zur Überführung des § 42 BDSG ins StGB
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht in seinem § 42 zwei Straftatbestände vor, von denen der eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, der andere gar Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe androht. Nachdem in der Vergangenheit bereits vergebens vorgeschlagen worden war, diese Norm des Nebenstrafrechts in das Strafgesetzbuch (StGB) zu überführen, scheint nun ein neuerlicher derartiger Versuch bevorzustehen. Wir beleuchten nachfolgend was war und was werden könnte. Weiterlesen
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