Bei einem schnellen Blick in das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird man den Begriff Verfahrensverzeichnis selbst nicht finden. Gemeint ist damit ein Element des Datenschutzmanagements, das der Bestandsaufnahme über die laufenden Verarbeitungen von personenbezogenen Daten dient. Das Gesetz spricht in § 4g Abs. 2 BDSG von einer „Übersicht“, die dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung gestellt wird. Bei genauerer Betrachtung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei Arten von Verfahrensverzeichnissen, dem internen und dem öffentlichen Verfahrensverzeichnis. Weiterlesen