Die Rolle des Datenschutzbeauftragten ist nicht neu. Während Unternehmen in Deutschland die Position des Datenschutzbeauftragten aus den §§ 4 f und 4 g BDSG a.F. schon lange kannten, dehnt die DSGVO die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten nun auf ganz Europa aus. Dabei wird seine Rolle als Instanz der Selbstkontrolle weiter gestärkt. Weiterlesen