Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens (Az. 4 Bs 84/20) hat das OVG Hamburg beschlossen, dass die mit der Fahrtenbuchauflage verfolgten Zwecke der Gefahrenprävention öffentliche Interesse im Sinne von Art.6 Absatz 1 lit. e) DSGVO sind. Was die Hintergründe des Beschwerdeverfahrens waren, wird im folgenden Artikel näher erläutert. Weiterlesen