Bußgeldbescheide nach Art. 83 DSGVO wegen Verstößen gegen das europäische Datenschutzrecht richten sich oft an Unternehmen, die für das rechtswidrige Handeln ihrer Mitarbeiter einstehen müssen. Kommt es dabei für die Haftung des Unternehmens darauf an, ob der Mitarbeiter Führungskraft oder Sachbearbeiter ist? Die Antwort auf diese Frage hängt entscheidend davon ab, ob unser nationales Bußgeldrecht durch das europäische Recht der DSGVO verdrängt wird. Weiterlesen