Arbeitgeber haben es nicht leicht: Wenn sie die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten überwachen wollen, bewegen sie sich auf gefährlichem Terrain – zumindest, wenn sie dafür Fingerabdrücke verlangen. Wie ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zeigt, hat der Datenschutz stets ein Wörtchen mitzureden. Weiterlesen