Digitale Gesundheitsanwendungen können seit rund zwei Jahren von Ärzten verschrieben und den Krankenkassen erstattet werden. Jetzt wurden einheitliche Datenschutzkriterien für digitale Gesundheits- und Pflegeanwendungen (DiGA und DiPA) veröffentlicht. Dieser Artikel gibt einen Überblick zu den Prüfkriterien. Weiterlesen