Die Privatsphäre von Kindern steht zunehmend im Fokus, da Eltern immer häufiger Fotos und Informationen ihrer Kinder online teilen. Dieser Beitrag beleuchtet aktuelle Studien, psychologische Auswirkungen des sogenannten „Sharenting“ und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Kinderfotos im Internet.
Der Inhalt im Überblick
Studien zum Umgang mit persönlichen Daten
Sharenting ist ein Kunstwort aus „share“ und „Parenting“. Dabei machen Eltern gefühlt pausenlos Fotos von ihren Kindern und verbreiten sie bei Instagram, WhatsApp und Co. Was möglicherweise gut gemeint ist, kann für die betroffenen Kinder in Zukunft schwerwiegende Folgen haben. Der Digitalverband Bitkom veröffentlichte 2024 eine Studie, die das digitale Leben von Kindern und Jugendlichen beleuchtet. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Umgang mit persönlichen Daten und der Rolle der Eltern. Die Studie zeigt, dass bereits 41 % der Eltern mindestens einmal Fotos ihrer Kinder in sozialen Netzwerken geteilt haben.
Eine weitere Studie von ESET, einem Unternehmen für Cybersecurity-Produkte, hat ergeben, dass von Kindern bis zu ihrem fünften Lebensjahr sage und schreibe durchschnittlich ca. 1.500 Bilder im Internet verfügbar sind. Das sind Zahlen, die definitiv zum Nachdenken anregen sollten. Insbesondere findet die Kommunikation zwischen Familienmitgliedern selbst heutzutage wie selbstverständlich über WhatsApp oder Social Media statt. Natürlich werden dabei auch unzählige Bilder und Videos verschickt.
Fotos und Videoaufnahmen von Kindern
Es ist grundsätzlich erst einmal vollkommen natürlich, Fotos oder Videoaufnahmen von seinen Kindern anzufertigen. Im Gegensatz zu „früher“ bleiben diese Daten aber nicht mehr intern im geschützten Familienkreis, sondern werden geradezu reflexartig in sozialen Medien veröffentlicht, wo sie vielfach verbreitet werden können. Eltern und Erwachsene im Allgemeinen hätten sich offenbar längst daran gewöhnt, mit anderen ihre privaten Momente zu teilen. Dies gilt aber sicherlich nicht ohne weiteres für Kinder und Jugendliche.
Kinder müssen also die Folgen dessen ausbaden, was ihre Eltern oder ihre Erziehungsberechtigten über sie preisgeben, auch wenn die Kinder vielleicht noch nicht einmal eigene Social-Media- oder Messenger-Accounts haben. Das Hauptproblem dabei ist, dass die Kontrolle über die Daten komplett verloren geht. Ganz nach dem Motto: Das Internet vergisst nicht!
Ildikó Bruhns, Sicherheitsexpertin bei ESET, macht sich zurecht Sorgen um die Privatsphäre von Kinder:
„Ist ein Bild oder Video erst einmal online und das Profil der Eltern dazu noch öffentlich, ist es unmöglich, darüber die Kontrolle zu behalten. Jeder hat praktisch Zugriff auf das Foto oder Video und kann es herunterladen, speichern oder weiterversenden.“
Die Ergebnisse der Studie zeigten, dass sich viele Eltern der möglichen Folgen des Postens gar nicht bewusst sind.
Datenschutz ist für alle da
Unzweifelhaft handelt es sich bei (privaten) Fotos und Videoaufnahmen, auf welchen eine oder mehrere Personen eindeutig zu erkennen sind, um personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass eine wirksame Einwilligung vorliegen muss, damit die Datenerhebung und –verarbeitung rechtmäßig erfolgt. Das Kind selbst kann die Einwilligung erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres geben. Vorher haben die Eltern das Persönlichkeitsrecht ihrer Kinder nach bestem Wissen und Gewissen zu beachten.
Nicht vom Anwendungsbereich der DSGVO erfasst ist das Verarbeiten von personenbezogenen Daten durch natürliche Personen zu persönlichen oder familiären Zwecken. Hier greift also die sogenannte „Haushaltsausnahme“ (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO). Dies trifft auf das Anfertigen von Fotos beispielsweise einer Familienfeier grundsätzlich zu. Sobald diese Daten allerdings in soziale Netzwerke hochgeladen und damit einem unüberschaubaren Personenkreis zugänglich gemacht werden, kommt eine Anwendung der oben genannten Ausnahmevorschrift allerdings nicht mehr in Betracht. Die DSGVO hilft daher nur bedingt weiter. Denn selbst wenn die DSGVO – z. B. im Falle einer Veröffentlichung der Fotos – Anwendung findet, geht der Anspruch auf Löschung nach Art. 17 DSGVO oft faktisch ins Leere, wenn User ohne Wissen der betroffenen Personen Screenshots oder Kopien der Bilder angefertigt haben.
Privatsphäre und Missbrauchsgefahr
Sicherlich verfolgen Eltern meist gute Absichten, wenn sie Fotos ihrer Kinder in sozialen Netzwerken präsentieren. Aber die Gefahren, die dabei lauern, werden stark unterschätzt. So dürften sich viele Kinder in ihrer Privatsphäre verletzt fühlen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt zufällig auf die Bilder stoßen, auf welchen sie möglicherweise halb nackt, beim Mittagsschlaf oder in Badesachen am Strand gezeigt werden. Solche Bilder können nicht nur entwürdigend sein, sondern stellen auch ein Schlaraffenland für Pädophile dar.
Auch lassen sich durch Fotos und Informationen, welche die Schule oder die Wohngegend des Kindes betreffen, Rückschlüsse auf dessen privates Umfeld und dessen soziales Milieu ziehen. Auf diese Weise könnte schon seit Geburt ein umfassendes Persönlichkeitsprofil erstellt werden, ohne dass das betroffene Kind dies überhaupt mitbekommt. Wenn Daten „unkontrolliert“ über Instagram oder WhatsApp verbreitet werden, droht nicht nur eine Beeinflussung bzw. Manipulation der Kinder. Auch werden dadurch z. B. Mobbern oder Cyberkriminellen Tür und Tor geöffnet.
Schutz der Privatsphäre in anderen Ländern
Der internationale Umgang mit Sharenting und dem Schutz der Privatsphäre von Kindern ist sehr unterschiedlich. In Frankreich etwa gibt es seit 2023 ein Gesetz, das Eltern verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder beim Teilen von Fotos und Videos im Internet besonders zu beachten. Eltern können haftbar gemacht werden, wenn sie die Privatsphäre ihrer Kinder verletzen.
Auch in Australien und Großbritannien gibt es Initiativen, die Kinderrechte im digitalen Raum stärken. In Großbritannien wurde der „Children’s Code“ eingeführt, der digitale Dienste verpflichtet, die Daten von Minderjährigen besonders zu schützen und deren Privatsphäre zu respektieren. In den USA hingegen ist der Schutz weniger streng geregelt, allerdings gibt es mit dem „Children’s Online Privacy Protection Act“ (COPPA) zumindest Vorgaben für die Erhebung von Daten bei Kindern unter 13 Jahren.
Einige Länder setzen zudem auf Aufklärungskampagnen, um Eltern für die Risiken von Sharenting zu sensibilisieren. In den Niederlanden und Schweden werden beispielsweise regelmäßig Informationsmaterialien und Workshops angeboten, die Eltern über die Bedeutung der Privatsphäre ihrer Kinder aufklären.
Appell an die Vernunft
Eltern stehen in der Verantwortung, die Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder zu wahren und deren Privatsphäre zu schützen. Das bedeutet, vor jeder Veröffentlichung von Fotos oder Informationen das Einverständnis des Kindes einzuholen – auch wenn dies rechtlich erst ab 16 Jahren bindend ist. Viele Studien zu dem Thema zeigen, dass Kinder bereits früh ein Bewusstsein für ihre Privatsphäre entwickeln und klare Vorstellungen davon haben, was sie teilen möchten.
Es ist ratsam, Kinder aktiv in Entscheidungen einzubeziehen und ihre Wünsche zu respektieren. Eltern sollten sich regelmäßig fragen, ob sie selbst mit einer Veröffentlichung einverstanden wären, wenn es um ihre eigenen Daten ginge. Die Verantwortung umfasst auch, sich über aktuelle rechtliche Entwicklungen und technische Schutzmöglichkeiten zu informieren.
Eine bewusste Medienerziehung, die auf Respekt und Dialog basiert, kann dazu beitragen, das Vertrauen zwischen Eltern und Kindern zu stärken und die Risiken von Sharenting zu minimieren.






Die Folgen sind leider bisher nicht erkennbar. Das Web 2.0 ist grad mal 20 Jahre alt und die wohl bekannteste soziale Foto-Plattform “Instagram” gibt es “erst” seit 2010. Welche Folgen dies für die Psyche der Internet-Babys birgt, ist wohl noch abzuwarten.
Viele Eltern sind sich einfach wirklich nicht bewusst, dass sie diese freizügige und bereitwillige Freigabe von persönlichen Daten ihren Kindern wortwörtlich vorleben. Die Hemmschwelle sinkt und Gefahren sind für die Kinder nicht erkenntlich. Das Internet ist für viele zwar ein alltägliches Medium geworden, die Funktionsweise bleibt dennoch zu abstrakt und mühselig, um sich damit näher auseinanderzusetzen. Schön, dass es Aufklärungsseiten wie Ihre gibt, die auf verschiedenste Thematiken hinweisen, die auch für Laien leicht verständlich sind.
Vielleicht ein kleiner Weckruf für die hippen und modernen Eltern, die das private Leben ihrer Sprösslinge mit der ganzen Welt teilen wollen. Aber seien wir doch mal ehrlich, wer würde auch im “realen” Leben seine Fenster weit aufreißen wie Schaufenster um andere Menschen an seinen intimsten Momenten teilhaben zu lassen?
Ich möchte darauf hinweisen, dass es kein pauschales Einwilligungsalter von 16 Jahren gibt. Die Ihrerseits sicher angedeutete Norm des Art. 8 DSGVO bezieht sich eindeutig auf „Dienste der informationsgesellschaft“.
Ich danke Ihnen davon ab allerdings dafür, dass Sie diese Thematik einmal ansprechend und die Problemfelder auch für Laien verständlich aufbereitet haben.
Vielen Dank für Ihre Anmerkung bzw. Präzisierung. Es ist zutreffend, dass Art. 8 DSGVO hier keine unmittelbare Anwendung findet. Es kommt selbstverständlich auch auf die tatsächliche Einwilligungsfähigkeit an.