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Handys in der Schule – Ratgeber für Lehrer und Eltern

Handys in der Schule – Ratgeber für Lehrer und Eltern

Handys gehören zum Leben vieler Jugendlicher und sind auch in Schulen allgegenwärtig. Es ist wichtig, klare Regeln für die Nutzung von Handys in Schulen einzurichten und zu befolgen. Der nachfolgende Ratgeber soll aufzeigen, welche bestehenden Regelungen es zur Handynutzung in der Schule gibt und unter welchen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Beteiligten ein Einsatz von Handys in der Schule möglich ist.

Kinder / Jugendliche und ihr Handy

Einer aktuellen Studie des Branchenverbands der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche (Bitkom) nach verbringen 8- bis 13-Jährige im Durchschnitt 111 Minuten pro Tag im Internet – 14- bis 18-jährige sogar 195 Minuten. Hierfür nutzen fast alle 98 Prozent der Kinder und Jugendliche (auch) ein Smartphone oder Tablet. Kinder und Jugendliche wachsen heutzutage immer früher mit Smartphone und Tablet auf und sind auch aus der Schule nicht mehr wegzudenken. Schulen und Lehrer suchen immer mehr Möglichkeiten, um Smartphones in den Unterricht einzubinden oder ihre Schüler zumindest während der Schulzeit vom Handy fernzuhalten.

Die 3 wichtigsten Fragen zu Handyverbote durch Lehrer

Die Nutzung von Smartphones in Schulen hat in den letzten Jahren zugenommen und stellt Lehrer und Schüler vor neue Herausforderungen. Eine wichtige Frage dabei ist, ob Schulen ein Handyverbot aussprechen dürfen. Zudem stellt sich die Frage, inwiefern Lehrer befugt sind, Schülern ihre Smartphones wegzunehmen und wie lange sie diese einbehalten dürfen.

Dürfen Schulen ein Handyverbot aussprechen?

Ein grundsätzliches Verbot der Mitnahme von Handys verstößt in Deutschland gegen die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG und dementsprechend gibt es auch in keinem Bundesland eine solche Regelung.

Bis vor Kurzem gab es auch nur in Bayern ein generelles Handynutzungsverbot innerhalb der Schule. Aber auch diese Regelung ist zum Start des Schuljahres 2022/23 außer Kraft getreten. Nunmehr gilt hier, dass es den einzelnen Schulen überlassen ist, die Handynutzung innerhalb der Schulordnung zu regeln, wobei Grundschulen und die Grundstufe von Förderschulen von den Regelungen ausgenommen sind.

Ist das Wegnehmen des Smartphones durch Lehrer erlaubt?

Nur in vier Bundesländern ist keine gesetzliche Regelung zur Wegnahme von Smartphones gegeben. In Baden-Württemberg, Bremen, Saarland und Sachsen-Anhalt ist es Sache der Schule, über die Möglichkeit der vorübergehenden Wegnahme von Gegenständen durch die jeweilige Schulordnung zu entscheiden.

In den übrigen Bundesländern sind ausdrückliche Regelungen zur Wegnahme von Gegenständen, die den Bildungsauftrag der Schulen stören, gegeben. Dazu zählen insbesondere Smartphones, wenn diese genutzt werden, um den Unterricht zu stören. Nur in Niedersachsen gibt es auch keine ausdrückliche Regelung, hier wird die Wegnahme von störenden Gegenständen jedoch in § 61 NSchG als Erziehungsmittel gewertet.

Wie lange darf das Smartphone von der Schule einbehalten werden?

Nur in Brandenburg findet sich in § 3 Abs. 2 Nr. 7 EOMV eine ausdrückliche Regelung bezüglich des Zeitraums, in dem das Smartphone einbehalten werden darf. Hier muss das Smartphone nach Ende der Unterrichtsstunde oder spätestens nach Ende des Unterrichtstages zurückgegeben werden.

In den übrigen Fällen wird entweder von einer zeitweisen oder einer vorübergehenden Wegnahme gesprochen. Aber auch in diesem Fall ist davon auszugehen, dass maximal eine Wegnahme bis zum Ende des Unterrichtstages verhältnismäßig ist.

Regelungen zu Smartphones über Hausordnung / Handyordnung

In allen Bundesländern ist es den Schulen möglich, die genaue Handynutzung in der Hausordnung oder einer speziellen Handyordnung zu regeln. Hierbei sollten aber nicht nur die Interessen der Lehrer beachtet werden, sondern auch die Interessen der Schüler und auch der Eltern. Lehrer haben oft Bedenken hinsichtlich der Handynutzung in der Schule und im Unterricht, da sie befürchten, dass dies die Aufmerksamkeit und Konzentration der Schüler beeinträchtigt und der Lernfortschritt behindert wird. Auf der anderen Seite haben Schüler oft ein Interesse daran, ihre Handys zu nutzen, um mit Freunden in Kontakt zu bleiben oder sich über verschiedene Themen zu informieren.

Es ist jedoch auch wichtig, das Interesse der Eltern an der Handynutzung ihrer Kinder zu berücksichtigen. Eltern möchten oft in der Lage sein, ihre Kinder während der Schulzeit zu kontaktieren, falls sie Hilfe benötigen oder sich in einer Notsituation befinden.

Daher sollten Schulen gemeinsam mit Lehrern, Schülern und Eltern klare Regeln zur Handynutzung aufstellen und sicherstellen, dass diese Regeln in der Praxis auch umgesetzt werden. Eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten kann helfen, ein angenehmes Lernumfeld zu schaffen, in dem Schüler effektiv lernen und Lehrer effektiv unterrichten können, während auch das Wohl der Schüler und die Sicherheit gewährleistet sind.

Einsatz von Smartphones im Unterricht

Die Frage, ob Smartphones auch im Unterricht eine Rolle spielen sollten, wird kontrovers diskutiert.

Pro-Argumente für die Nutzung von Smartphones im Unterricht

Es gibt viele Gründe, die für die Nutzung von Smartphones im Unterricht sprechen. Durch die Nutzung von Smartphones und damit auch moderner Medien kann frühzeitig eine Medienerziehung geleistet und die digitale Bildung in den Unterricht eingebunden werden. Den Schülern wird durch die Nutzung weitergehend die Möglichkeit gegeben, mit vielfältigen Quellen zu arbeiten und so mit einem moderneren Medium als dem klassischen Lehrbuch zu arbeiten. Die Einbindung der Smartphones kann den Unterricht fördern, da diese bereits einen festen Platz im Leben der Schüler haben.

So gibt es auch vielzählige Möglichkeiten, mit Apps den Unterricht abwechslungsreicher zu gestalten, sei es durch Nutzung von Nachschlagewerken oder zur Gestaltung von Präsentationen oder Vorträgen.

Contra-Argumente für Handys im Unterricht

Zeitgleich sprechen aber auch Gründe gegen eine Nutzung von Smartphones im Unterricht. So besteht das generelle Risiko, dass die Schüler es nicht zu Lernzwecken nutzen, sondern um sich anderweitig vom Unterricht ablenken lassen. Den Lehrern wird es im Einzelfall kaum möglich sein nachzuvollziehen, womit die Schüler sich gerade auf dem Smartphone beschäftigen. Gleichzeitig stellt sich das Problem der Chancengleichheit, da nicht jeder Schüler von Haus aus über ein Smartphone verfügt. Dieses Problem könnte über die Bereitstellung von Geräten durch die Schule gelöst werden – jedoch müssten hierfür auch ausreichende Mittel bereitstehen.

Sondersituation und -regelung bei (Abschluss-)Prüfungen

Während einzelne Bundesländer nur die Nutzung eines Smartphones in einer Prüfung als Täuschung werten, gibt es andere Bundesländer, die bereits das Mitsichtragen eines ausgeschalteten Smartphones am Platz als Versuch der Täuschung werten. Dementsprechend ist jedem Schüler zu raten, bei Prüfungen das Smartphone zu Hause zu lassen oder beim Lehrpersonal abzugeben.

Verdacht auf strafbare Inhalte: Dürfen Lehrer Handys durchsuchen?

In einigen Fällen kann die Nutzung von Handy in Schulen zur Strafverfolgung führen. Beispielsweise kann das Filmen oder Fotografieren von Lehrern oder Mitschülern ohne deren Zustimmung als Verletzung der Privatsphäre angesehen werden. Auch das Teilen von Inhalten wie Fotos oder Nachrichten, die Mobbing oder Belästigung darstellen, kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Die privaten Daten auf dem Handy der Schüler dürfen jedoch niemals durch einen Lehrer durchsucht werden und er darf auch nicht die Entsperrung des Handys verlangen. Dies würde einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre und in das Recht auf informelle Selbstbestimmung des Schülers darstellen. Dies gilt selbst dann, wenn der Lehrer einem Verdacht folgen möchte, dass auf dem Handy möglicherweise strafbare Inhalte gefunden werden könnten.

Jedoch gibt es in mehreren Bundesländern die Verpflichtung der Schulleitung, bei Verdacht der Begehung bestimmter Straftaten die Strafverfolgungsbehörden zu benachrichtigen. Beispielsweise ist dies in Nr. 4.2.2 des Runderlasses zur Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität in NRW geregelt. Entsprechende Regelungen finden sich in den meisten Bundesländern.

Durchsuchung nur durch die Polizei

Im Zuge dessen kann die Polizeibehörde nach erfolgter Einwilligung oder nach einer Beschlagnahme das Smartphone durchsuchen. Für die Möglichkeit der Einwilligung nach § 94 Abs. 2 StPO durch den Schüler kommt es auf die Auslegung des Begriffes der „Freiwilligkeit“ an. Durch die Durchsuchung des Smartphones werden personenbezogene Daten verarbeitet und deswegen sind gemäß § 500 Abs. 1 StPO die Normen des 3. Teiles des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechend anzuwenden.

Mit entsprechender Anwendung von § 51 i.V.m. § 46 Nr. 17 BDSG wäre eine enge Auslegung der Einwilligung naheliegend und dadurch bereits eine tatsächliche Einwilligung in den meisten Fällen bereits nicht gegeben. Aber auch wenn man die Grundsituation betrachtet, ist eine Freiwilligkeit nur in Ausnahmefällen ersichtlich. Bei einer Weigerung der Herausgabe des Smartphones muss der Inhaber des Geräts nämlich jederzeit mit der Beschlagnahme rechnen, was gegen eine Einwilligung im Sinne der BDSG sprechen würde.

Es erscheint ferner fraglich, ob gerade ein minderjähriger Schüler die Folgen der freiwilligen Herausgabe eines Telefons bezüglich seiner persönlichen Daten überhaupt überblicken kann. Dementsprechend wird im Einzelfall eine förmliche Beschlagnahme notwendig sein.

Handys gehören zum Schulalltag

Schulen sollten gemeinsam mit allen Beteiligten Regelungen zur Nutzung von Smartphones finden, anstatt ein generelles Verbot auszusprechen. Lehrer haben jedoch in bestimmten Situationen das Recht, ein Handy wegzunehmen, um Störungen im Unterricht zu vermeiden

Es gibt gute Gründe, die für eine kontrollierte Nutzung von Smartphones auch innerhalb des Unterrichts sprechen. Eine frühe Einbindung in den Unterricht und eine ausreichende Medienerziehung können dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler ein Bewusstsein für erlaubte und verbotene Handlungen im Umgang mit Smartphones entwickeln. Dementsprechend kann die Nutzung eines Handys im Unterricht auch als Chance angesehen werden.

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  • „Es ist jedoch auch wichtig, das Interesse der Eltern an der Handynutzung ihrer Kinder zu berücksichtigen. Eltern möchten oft in der Lage sein, ihre Kinder während der Schulzeit zu kontaktieren, falls sie Hilfe benötigen oder sich in einer Notsituation befinden.“
    Ähm, bitte was? Das Interesse der Eltern WÄHREND der Unterrichtszeit, bzw. Schulzeit zu erreichen steht hinten an und hat unglaublich negative Auswirkungen auf die Kinder. Abnabelung, Helikoptereltern usw. Mal davon abgesehen, dass die Ausrede mit der Erreichbarkeit dazu führt, dass Smartphones zum ganztäglichen TicToc schauen verwendet werden, ist es ebenso wichtig den Kindern beizubringen, dass nicht ständig etwas passieren muss. Ich durfte mit Jugendlichen sprechen, die sich ohne Smartphone nicht mehr aufs Klo getraut haben „Was, wenn ich einen Epileptischen-Anfall habe?“ (Ohne Epilepsie zu haben). Da muss einfach wieder was zurechtgerückt werden. Jugendliche überleben ohne Smartphone. Wenn etwas passiert, gibt es andere Menschen. Viele Menschen sind netter, als man denkt usw. Ich persönlich würde das gesetz so ändern, dass ein BYOD Geräteverbot möglich wird. Was ist eigentlich mit Artikel 8 DSGVO. Muss die Schule immer davon ausgehen, dass die Eltern das zulassen? Ich bin da gerade etwas emotional, weil ich denke, dass das Pendel ganz falsch steht. Es müsste mehr in die andere Richtung. Wenn ein Smartphone den Unterricht stört und manche Kinder in ihrer Entwicklung stört, dann muss man doch wenigstens als Schule reagieren können. Wenn das Kind es nicht hinbekommt das Smartphone im Rucksack zu haben, dann muss es auch mal eine Woche weg sein dürfen.

    Grüße Markus

  • Hallo zusammen und vielen Dank an meinen Vorredner. Mir fehlt an dem Artikel, dass er als Meinung (gerade nach der letzten Überschrift) markiert wird. Ich war Informatiklehrer und kann mich meinem Vorredner nur anschließen. BYOD Geräte haben in der Schule nichts zu suchen und ich persönlich finde es ungünstig, dass den Lehrern so sehr die Hände gebunden werden. (NACH einem Fehlverhalten dürfte imho das Handy mal ne Woche einbehalten werden). Das Erreichen der Kinder in der Schule hat sehr viele negative Auswirkungen. Falls mit Smartphones in der Schule gearbeitet werden soll, dann Schuleigene. Dem Schüler sein privaten Smartphone zur Recherche (oder was auch immer) zu geben, macht jeder Lehrer nur einmal ;-) Meine Meinung und Erfahrung: Ohne Smartphone wird besser aufgepasst, mehr gelernt und es fehlt wirklich an nichts. Wenn überhaupt, dann fehlt es an gutem Informatikunterricht, dieser hat aber mit Smartphones nur Teilweise zu tun.
    Schönen Gruß Thoys

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