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GPS-Überwachung bei Kindern: Fürsorge oder Kontrollzwang?

GPS-Überwachung bei Kindern: Fürsorge oder Kontrollzwang?

Anbieter von Trackern zur GPS-Überwachung von Kindern locken Eltern mit einem Gewinn an Sicherheit und Kontrolle. Doch die Geräte bergen auch Risiken. Datenschutz und Datensicherheit sind häufig keine Priorität der Hersteller.

GPS-Tracker für Kinder: Handy-App, Armband oder Schulranzen

Möglichkeiten, den eigenen Nachwuchs auf Schritt und Tritt zu überwachen, gibt es heutzutage zahlreich. Die Anbieter werben mit einem Mehr an Sicherheit und schüren die Ängste der Eltern vor den Gefahren des Alltags, wie etwa des täglichen Schulweges (das „Projekt Schutzranzen“ zum Beispiel stellt in seinem Werbevideo Verkehrsunfallstatistiken von Kindern dar).

Die angebotenen Geräte sind dabei äußerst facettenreich. Es kann entweder direkt das Smartphone des Kindes verwendet werden oder die Kleinen bekommen einen Anhänger für den Rucksack oder den Schlüsselbund, ein Armband oder eine Halskette. Besonders populär sind auch Smart-Watches, die über eine Tracking-Funktion verfügen. Der in einem Schulrucksack verbaute Tracker des „Projekts Schutzranzen“ kann zwecks Unfallvermeidung sogar mit den IT-Systemen von Autos kommunizieren. Gemein ist allen diesen Geräten, dass sie es ermöglichen, Positionsdaten des Kindes auf dem elterlichen Smartphone anzeigen zu lassen, die dadurch jederzeit den Standort abrufen können.

Es gibt auch Funktionen, den Bewegungsradius der Sender auf bestimmte Areale zu beschränken. Verlässt der Sender diesen Bereich, stößt das Empfängergerät eine Warnung aus („Geofencing“). Auch Geräte mit eingebautem Mikrophon und Geräte, die eine Sprachübertragung möglich machen, gibt es. Das nennt sich dann liebevoll „akustische Kontrolle“. Sehr nützlich, um dem kleinen Abkömmling die Leviten zu lesen, falls er von der Schulweg-Routine abweichen und außerplanmäßig und zum Unmut der Eltern im örtlichen Kiosk verweilen sollte.

Laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale NRW verzichten derzeit die Mehrheit der befragten Eltern auf die Nutzung von GPS-Trackern, allerdings kann sich knapp die Hälfte vorstellen solche Geräte bei ihren Kindern künftig einzusetzen.

Was stört Datenschützer am unauffälligen Tracken der Kinder via GPS?

Die GPS-Tracker für Kinder begegnen aus datenschutzrechtlicher Sicht einigen Bedenken. Vor allem die Tatsache, dass die durch die Tracker erzeugten Daten teilweise auf weltweit verteilten Servern gespeichert werden, stellt ein Problem dar. Die Datenschutzhinweise der Anbieter sind oftmals unzureichend und intransparent. Der Einzelne hat oftmals kaum einen Überblick, was genau mit den Daten passiert und wo sich diese befinden.

Rechtswidrig und gar von der Bundesnetzagentur verboten sind solche Geräte, die über ein eingebautes Mikrophon eine Abhörfunktionen bieten (häufig „Babyphone“ oder „Monitorfunktion“ genannt). Diese Geräte greifen durch heimliches Abhören nicht nur ungerechtfertigt in die Rechte des Kindes, sondern auch in Rechte Dritter ein, die sich in der Nähe des Gerätes aufhalten und dadurch abgehört werden können.

Dagegen besteht telekommunikationsrechtlich kein Problem hinsichtlich von Geräten, die ausschließlich der Ortung dienen. Die Eltern tracken hierbei technisch gesehen nämlich ihre eigenen Geräte.

Besonderer Schutz der Daten von Kindern

Die DSGVO legt besonderen Wert auf den Schutz der Daten von Kindern. In Erwägungsgrund 38 der DSGVO heißt es:

„Kinder verdienen bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz, da Kinder sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind.“

Insbesondere die Aufsichtsbehörden sollen ein Augenmerk auf spezifische Maßnahmen für Kinder legen (Art. 57 Abs. 1 lit. b DSGVO, § 14 Abs. 1 Nr. 2 BDSG) und im Rahmen der Transparenzpflichten gem. Art. 12 Abs. 1 S. 1 DSGVO wird darauf hingewiesen, dass der dort gesetzte Maßstab insbesondere für Informationen gilt, die sich an Kinder richten. Bei der Verarbeitung von Daten von Kindern muss daher in besonderem Maße umsichtig vorgegangen werden.

Das Recht auf Privatsphäre

Ein GPS-Tracking von volljährigen Personen ist ohne deren Zustimmung grundsätzlich unzulässig. Bei Minderjährigen ist das jedoch nur bedingt der Fall. Selbstverständlich sind auch Kinder Träger von Grundrechten. Auch sie haben ein Recht auf Privatsphäre bzw. ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Die UN-Kinderrechtskonvention verleiht Kindern ebenfalls ein Recht auf Privatsphäre. Dort heißt es in Art. 16 Abs. 1:

„Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden“

Demgegenüber steht jedoch das Recht der Eltern auf Erziehung (aus Art. 6 Abs. 2 GG). Ein Ausfluss dieses Rechts ist § 1626 Abs. 1 BGB, der den Eltern die Personensorge für das Kind auferlegt. Es ist daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kindes gegen die Schutzrechte und Fürsorgepflicht der Eltern abzuwägen. Vorstellbar ist, dass eine solche Abwägung zugunsten der Eltern ausfällt, solange das Tracking nicht etwa heimlich erfolgt und keine Abhörfunktion genutzt wird. Daher kommt es auch stets auf die genaue Funktionsweise des Trackers an. Doch vollkommen eindeutig ist die Rechtslage hier nicht.

Nicht vertrauenswürdige Anbieter

In der Vergangenheit ist bereits eine Vielzahl von Anbietern von GPS-Trackern speziell für Kinder durch mangelnde Datensicherheit aufgefallen. Besonders Smart-Watches sind hier als häufig betroffene Produkte zu nennen. Der norwegische Verbraucherverband entdeckte Sicherheitslücken bei Smart-Watches verschiedener Hersteller, durch die Dritte die Uhr kontrollieren und dadurch das Kind verfolgen, belauschen, mit ihm kommunizieren und sogar einen falschen Standort übermitteln konnten. Außerdem war es zum Teil nicht mehr möglich seine Daten oder sein Nutzerkonto zu löschen.

Besonders gravierend war auch der Fall eines chinesischen Herstellers, bei dem die Daten von über 5000 Kindern (Namen, Adressen, Alter, Bilder, übermittelte Sprachnachrichten, Echtzeit-GPS-Daten) unverschlüsselt auf dem Server des Herstellers lagen. Aber auch europäische Hersteller, wie Firmen aus Österreich und aus Deutschland standen wegen mangelnder Datensicherheit in der Kritik. Bei dem oben bereits erwähnten und mittlerweile gestoppten „Projekt Schutzranzen“ wurde ebenfalls eine Sicherheitslücke entdeckt. Auch hier konnten sich Dritte Zugang zu den Daten der Uhr verschaffen.

Zuletzt sorgte die Smartphone-App Life360 für Schlagzeilen. Das Unternehmen, das nach eigenen Angaben Marktführer im Bereich „family safety services“ ist und 33 Millionen Nutzer hat, pries die App als einfache und sichere Möglichkeit für Eltern an, die Bewegungen ihrer Kinder über deren Smartphone zu tracken. Verschwiegen wurde dabei, dass man die anfallenden Geodaten über den Aufenthaltsort von Kindern und Familien an etwa ein Dutzend Datenbroker verkaufte, die diese an praktisch jeden Interessenten weiter verkauften.

Vor allem ein unverschlüsselter Datentransfer sowie die Verwendung von Standardpasswörtern à la „123456“ bei einigen der Geräte sind ein gefundenes Fressen für potenzielle Angreifer. Die Sicherheitslücken sind zwar in den meisten genannten Fällen behoben und der Verkauf der Geräte eingestellt worden, es dürfte jedoch auch zukünftig weiterhin „schwarze Schafe“ auf dem Markt geben und neue Einfallstüren für potenzielle Angreifer können niemals gänzlich ausgeschlossen werden.

Vor- und Nachteile von GPS-Trackingsystemen für Kinder

Es leuchtet natürlich erst einmal ein, dass durch das GPS-Tracking die Eltern ihrer Fürsorgepflicht sehr viel umfassender nachkommen können und der Erziehungsauftrag dadurch vermeintlich erleichtert wird. Schließlich weiß man dank der Tracker stets darüber Bescheid, wo sich der Nachwuchs aktuell aufhält und ob es auffällige Abweichungen von der täglichen Routine gibt oder im Notfall ein Eingreifen erforderlich ist. Es lässt sich nicht abstreiten, dass durch einen GPS-Tracker ein Mehr an Kontrolle und Sicherheit erreicht werden kann.

Die Geräte warten allerdings mit einer Vielzahl von Fallstricken und Problemen auf. Sie können zum Teil einfach abgenommen werden, der Akku kann sich unterwegs entladen, es können Beschädigungen eintreten und an Orten mit schlechter Netzabdeckung kann auch ein Tracker kein Signal aussenden. Es besteht daher die Gefahr, dass Eltern sich in einer trügerischen Sicherheit wähnen. Darüber hinaus werden Datenschutz und Datensicherheit nicht von allen Anbietern gewährleistet. Die Gefahr, dass Dritte auf die Geo- und sonstigen von den Trackern erfassten Daten der Kinder zugreifen können ist durchaus real. Hinzu kommt, dass manche EU-Anbieter Dienste von Firmen nutzen, die Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes verarbeiten und zwar in Ländern, in denen ein deutlich niedrigeres Datenschutzniveau herrscht.

Es stellt sich daher die Frage, ob der durch den GPS-Tracker erreichte Kontrollgewinn die Risiken rechtfertigt, oder ob es nicht auch andere, weniger einschneidende Wege gibt, den Erziehungsauftrag zu erfüllen. Das bleibt den Eltern aber am Ende selbst überlassen.

Hersteller sorgsam wählen und Kinder einbeziehen

Für Kinder ist es letztlich womöglich förderlicher, sie in Alltags-Kompetenzen zu schulen und ihnen Vertrauen entgegenzubringen, anstatt auf Fürsorge durch permanente GPS-Überwachung zu setzen. Sollte dennoch die Angst und der Wunsch nach stärkerer Überwachung überwiegen und man möchte dem Kontrollzwang nachgeben, so empfiehlt es sich in jedem Fall den Anbieter eines GPS-Trackers sehr sorgsam auszuwählen. Dazu gehört, dass man sich die Zeit nimmt die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen durchzulesen und um Anbieter, die hier nicht ausreichend oder intransparent informieren oder die Daten an unseriöse Dritte weitergeben, einen Bogen macht. Auch eine Internetrecherche, ob der Anbieter bereits durch mangelnde Datensicherheit aufgefallen ist, wäre ratsam.

Gem. § 1626 Abs. 2 BGB gilt, dass Eltern mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge besprechen und ein Einvernehmen anstreben sollen. Das Kind sollte daher wenn möglich in die Anschaffung eines GPS-Trackers miteinbezogen, informiert und um Zustimmung gebeten werden.

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  • Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Beitrag.

    Ich denke dieser Satz bringt es doch am besten auf den Punkt :“Für Kinder ist es letztlich womöglich förderlicher, sie in Alltags-Kompetenzen zu schulen und ihnen Vertrauen entgegenzubringen, anstatt auf Fürsorge durch permanente GPS-Überwachung zu setzen.“

    Irgendwie bin ich heilfroh in einer Zeit ohne Handy und GPS-Tracking meine Kindheit erlebt zu haben. Auch meine Eltern waren sicherlich um meine Sicherheit und die meiner Geschwister besorgt. Aber es gab eine Sensibilisierung für die Gefahren des Lebens und ein gegenseitiges Vertrauen. Wir konnten uns mit unseren Freunden treffen, was übrigens auch ohne langwierige Verabredungsrunden über WhatsApp oder ähnliches funktioniert hat, und es galt die Vereinbarung um 18 Uhr (oder wenn es dunkel wurde) wieder zuhause zu sein.

    Auch zu der Zeit hat es mit Sicherheit schon Kinderschänder und andere Gestalten mit finsteren Absichten gegeben. Aber das Thema war nicht in den Medien omnipräsent und man wurde von den Eltern – jeweils altersgerecht – zu den Gefahren sensibilisiert.

  • Vielen Dank für den interessanten Beitrag.
    Ich befürchte nur wo das Ganze noch hinführt. Wie weit gehen wir um den Schein von absoluter Sicherheit zu erhalten?
    – Wer bereit ist, Freiheit zu opfern, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. –

  • Es freut mich, dass dieses Thema des Kinder Trackings hier aufgegriffen wird. Gemeinsam mit Damian Paderta habe ich 2019 einen Buchbeitrag verfasst. Anhand des „Schutzranzens“ zeigen wir systematisch auf, welche Risiken und Chancen für unternehmerische Verantwortung entstehen. Wir adressieren die Entwickler und Betreiber digitaler Apps und wollen sie für ein nachhaltiges Design sensibilisieren. Dörr S Paderta D (2019) SmartCheck für nachhaltige Apps – Fallbeispiel „Schutzranzen” für Kinder. In Schiel A, Seidel A (Hrsg) Menschpunktnull. S 140-165 paderta.com/wp-content/uploads/2019/04/MENSCHpunktNULL_1_0_Kapitel_SmartCheck_fuer_nachhaltige_Apps.pdf

  • Ja, ich stimme zu, dass dieses Thema ziemlich kontrovers ist, weil einerseits wir als Eltern unseren Kindern mehr Sicherheit bieten wollen und andererseits sie ein Recht auf private Informationen haben und wir es nicht verletzen können. Aber meiner Meinung nach liegt es immer noch an jeder Familie und jedem Elternteil, denn die Fälle sind immer unterschiedlich und was in der einen Familie funktioniert, funktioniert möglicherweise nicht in der anderen. In unserer Familie haben wir uns entschieden, diese Art der Kontrolle zumindest bis zu ihrem 7. Lebensjahr sicherzustellen und möglicherweise ziemlich verantwortlich für ihre Handlungen zu sein und zu verstehen, was sie tun und wohin sie gehen. Wir haben die [Name entfernt]-App installiert und überwachen ihre Standorte mit diesem GPS-Tracker. Ehrlich gesagt bin ich froh, dass wir uns letztendlich dafür entschieden haben, weil wir tausende Male mit meinem Mann darüber nachgedacht haben, ob es eine gute Idee ist, aber jetzt haben wir das Gefühl, eine gute Entscheidung getroffen zu haben und die App selbst funktioniert großartig! Solange unsere Mädchen klein sind, wird es ihnen nicht schlecht gehen. Es ist also die Entscheidung jedes Elternteils.

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