Art. 33 und Art. 34 DSGVO sprechen eine Aufklärungspflicht nicht direkt an. Sie verpflichten den Verantwortlichen lediglich, die Verletzung personenbezogener Daten zu melden bzw. die Betroffenen zu informieren. Dafür sind aber Informationen erforderlich. Ist daher von einer Pflicht auszugehen? Weiterlesen