Die Überwachung von Mitarbeitern ist ein Dauerbrenner im Datenschutz geworden. Ob als „klassische“ Observierung durch einen Privatdetektiv oder mittels modernerer Methoden wie dem GPS-Tracking – viele Arbeitgeber haben Kreativität bewiesen, wenn es darum geht herauszufinden, was die Belegschaft während der Arbeitszeit so treibt. Dabei kann man als Unternehmen einiges falsch machen, nicht nur bei der Bestimmung der Rechtsgrundlage oder bei der Frage, welches Mittel man zur Überwachung wählt. Schließlich stehen die Rechte der Arbeitnehmer auf dem Spiel – so auch in einem interessanten Fall vor dem VG Wiesbaden. Weiterlesen