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E-Mail-Disclaimer: Überflüssiger Textbaustein?

E-Mail-Disclaimer: Überflüssiger Textbaustein?

In vielen deutschen Unternehmen gibt es die Vorgabe, E-Mails mit einem sog. E-Mail-Disclaimer zu versehen. Dabei handelt es sich um einen Haftungsausschluss, der vom E-Mail-Server des Unternehmens häufig automatisch an das Ende der E-Mail angefügt wird. Ein solcher Disclaimer ist häufig wie folgt formuliert:

„Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen.

Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind, oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte den Absender und löschen Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail und der darin enthaltenen Informationen sind nicht gestattet.“

Nicht mit der E-Mail-Signatur zu verwechseln

Davon zu unterscheiden ist unbedingt die E-Mail-Signatur, mit der Informationen über den Absender und seine Kontaktdetails mitgeteilt werden. Im Gegensatz zu einer solchen E-Mail-Signatur ist die Verwendung eines E-Mail-Disclaimers in Deutschland nämlich nicht verpflichtend.

E-Mail-Disclaimer ohne rechtliche Relevanz

Die überwiegende Auffassung im juristischen Schrifttum misst Disclaimern nicht einmal rechtliche Relevanz bei. Hintergrund ist unter anderem der, dass durch den Disclaimer keine rechtliche Bindung des E-Mail-Empfängers begründet wird. Die in Disclaimern enthaltenen Ge- bzw. Verbote, werden vom Absender einseitig gegenüber dem Empfänger erklärt. Um rechtliche Wirksamkeit zu entfalten, müssten diese Punkte jedoch zwischen den Parteien vereinbart werden. Eine einseitige rechtliche Verpflichtung ist hier nicht möglich. Die häufig enthaltene Aufforderung

„Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind, oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte den Absender und löschen Sie diese Mail.“

braucht ein Empfänger mangels Rechtsverbindlichkeit daher nicht nachzukommen.

Gesetzlicher Schutz vor unbefugter Weitergabe und Nutzung von Inhalten

Die Aussage

„Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail und der darin enthaltenen Informationen sind nicht gestattet“

ist verzichtbar, da es eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften gibt, die einen Schutz der Vertraulichkeit der Inhalte sicherstellen. So enthalten u.a. das Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht Vorschriften, die eine unbefugte Weitergabe oder Nutzung der Inhalte verbieten. Im anglo-amerikanischen Rechtsraum, in dem die Nutzung von E-Mail-Disclaimern weit verbreitet ist, fehlt es hingegen häufig an gesetzlichen Vorschriften, so dass die Nutzung von Disclaimern nach anderen rechtlichen Maßstäben zu beurteilen ist.

Rücksichtnahmepflicht bei Vertragsbeziehung

Ein E-Mail-Disclaimer hat insofern keinen nennenswerten „Mehrwert“ und löst keine rechtlichen Folgen aus. Wenn Absender und Empfänger schon in einer vertraglichen Beziehung zueinander stehen, kann die Nutzung und Weiterleitung fälschlicherweise erhaltener Informationen durch den Empfänger Unterlassungs- und Schadensersatzpflichten auslösen. Grund hierfür wären aber vertragliche Rücksichtnahmepflichten – nicht der Verstoß gegen einen etwaigen E-Mail- Disclaimer.

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  • Die Wortwahl suggeriert, dass die Verwendung einer E-Mail Signatur rechtlich verpflichtend wäre. Das ist nicht so gemeint, oder doch? Im Übrigen volle Zustimmung! 

  •  @DCSH: Eine Anbieterkennzeichnung in der Signatur ist im geschäftlichen E-Mail-Verkehr durchaus verpflichtend – so wie auf Webseiten das Impressum.

    Der Disclaimer kann (in deutscher und englischer Fassung) jedoch durchaus sinnvoll sein, wenn man internationalen E-Mail-Verkehr hat. Aus dem US-amerikanischen Raum kommt er in dieser Form nämlich, und ohne genauere Sachkenntnis möchte ich vermuten, dass er dort durchaus eine Relevanz hat. Schreibe ich nun also aus Deutschland offizielle E-Mails in die USA, kann es keinesfalls schaden, den Disclaimer als Bestandteil meiner Signatur einzurichten.

    • Auch ohne die genaue Kenntnis des US-Rechts kann man erkennen, das zumindest ein großer Teil der in den USA kursierenden „Email-Disclaimer“ Voodo sind, denn Formulierungen wie „diese Email ist nur für ihren Empfänger bestimmt“ oder „wenn sie diese Mail versehentlich erhalten haben“ sind offenkundig rational-praktischer Schwachfug. Wenn die Mail an mich geht, wurde sie an mich adressiert – ob das „aus versehen“ geschah, ist der Email nicht anzusehen. Zudem kann man eine Mail nicht lesen ohne sie zu lesen – also auch den Disclaimer. Ich nehme an, das es auch in den USA mehr als genug juristische „Zauberer“ gibt, die sich mit derlei Formulierungen teure Zubrote verdienen. Zudem sind die Pflichtangaben in Deutschland / der EU afaik weitaus umfangreicher und technisch unsinniger / realitätsferner als in den USA, wo die technologische Struktur von Internetstandarddiensten juristisch immerhin halbwegs berücksichtigt wird.

  • Rächtschraipfehler :-D

    Letzter Textbaustein : Rücksichtnahmeplicht bei Vertragsbeziehung , da fehlt ein f :-D

    lieben Gruß

  • Man kann sich im Internet nicht darauf verlassen, dass etwas den meisten Leuten ohnehin klar sein müsste. Siehe Cookie Consent und DSGVO.

  • Ich habe bei einem Büroservice angefangen. Gut zu lesen, auf was man alles achten sollte. Dies werde ich mir genauer anschauen.

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