Am 25. März hat die EU-Kommission Untersuchungen zur Nichteinhaltung der Vorgaben aus dem Digital Markets Act bei Google-Mutterkonzern Alphabet, Apple und Facebook-Mutterkonzern Meta eingeleitet. Die Kommission befürchtet, dass die genannten Plattformbetreiber ihre eigenen beworbenen Produkte und Dienstleistungen gegenüber anderen Marktteilnehmern bevorzugt behandeln. Dieser Beitrag geht der Frage nach, welche rechtswidrigen Punkte den Digitalkonzernen von der Kommission vorgeworfen werden.
Der Inhalt im Überblick
Bisherige Vorgehensweise der EU-Kommission
Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft, die sechs von der Kommission im September 2023 benannten Torwächter (Gatekeeper), mussten bis Anfang März alle Digital Markets Act (DMA)-Verpflichtungen vollständig erfüllen. Als Torwächter sind gemäß der Verordnung große Online-Plattformen, Online-Vermittler und Marktplätze zu verstehen, denen eine gewisse Monopolstellung oder zumindest ein erheblicher Einfluss auf dem Markt zugeschrieben wird. Die Kommission hat die Berichte, in denen die Torwächter ihre Maßnahmen zur Einhaltung der DMA-Verpflichtungen darlegen, geprüft und Rückmeldungen von Interessengruppen eingeholt, unter anderem im Rahmen von Workshops.
Vorgaben des Digital Markets Act
Um die Vorwürfe der EU-Kommission nachvollziehen zu können, werfen wir einen Blick in den DMA. Ziel des DMA ist es, wettbewerbsfähige und faire Märkte im digitalen Sektor zu gewährleisten. Der DMA enthält diverse Verhaltenspflichten für große Online-Plattformen, die als Torwächter deklariert wurden. Unteranderem müssen diese folgendes im Geschäftsalltag gemäß Aussagen der EU-Kommission berücksichtigen:
- „Dritten ermöglichen, in bestimmten Situationen mit den eigenen Diensten des Torwächters zusammenzuarbeiten,
- es ihren gewerblichen Nutzern ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, die sie bei der Nutzung der Torwächter-Plattform generieren,
- den Unternehmen, die auf ihrer Plattform Werbung betreiben, die notwendigen Instrumente und Informationen zur Verfügung stellen, um eine eigene, unabhängige Überprüfung ihrer Werbung auf der Torwächter-Plattform vornehmen zu können,
- es ihren gewerblichen Nutzern ermöglichen, ihr Angebot zu bewerben und Verträge mit ihren Kunden außerhalb der Gatekeeper-Plattform abzuschließen.“
Somit dürfen Torwächter eigene Dienstleistungen und Produkte in ihren Rankings (z.B. Suchmaschinenergebnisse) nicht bevorzugt darstellen.
App Store von Apple durch EU-Kommission auf dem Prüfstand
Die EU-Kommission hinterfragt die Beschränkungen in Apples App Store. Gemäß DMA müssen die Torwächter App-Entwicklern gestatten, die Verbraucher kostenlos auf Angebote außerhalb ihrer App Stores zu lenken. Aktuell wird es Entwicklern erschwert Angebote frei zu bewerben und Verträge direkt abzuschließen, zum Beispiel durch die Erhebung unterschiedlicher Gebühren.
Bevorzugung Google-eigener Suchergebnisse durch Alphabet
Die EU-Kommission unterstellt Alphabet eine Bevorzugung bei der Anzeige von Google-Sucherergebnissen. Dies führe zu einem self-preferencing hinsichtlich der vertikalen Suchdienste von Google (z.B. Google Shopping, Google Flights, Google Hotels) gegenüber ähnlichen im Wettbewerb mit Google stehenden Diensten. Dies widerspricht dem Ziel des DMA einen fairen und diskriminierungsfreien Marktplatz auf großen Plattformen zu schaffen.
Änderung der Standardeinstellungen bei Apple zu schwierig
Die EU-Kommission prüft, ob Apple den Endnutzern folgende drei Möglichkeiten rechtskonform gewährt:
- den Endnutzern die Möglichkeit zu geben, Softwareanwendungen auf iOS problemlos zu löschen
- die Standardeinstellungen auf iOS unkompliziert zu ändern und
- den Nutzern Auswahlbildschirme zur Verfügung zu stellen, die es ihnen ermöglichen, einen alternativen Standarddienst wie einen Browser oder eine Suchmaschine auf ihren iPhones auszuwählen.
Fraglich ist in diesem Kontext, ob die Endnutzer ihre bevorzugten Dienste innerhalb des Apple-Ökosystems frei wählen können.
EU-Kommission moniert Metas Modell „pay or okay“
Abschließend prüft die EU-Kommission, ob das „pay or okay“- Modell für Nutzer in der EU den Anforderungen an einer datenschutzkonformen Einwilligung gerecht wird. Torwächter müssen die Zustimmung der Nutzer einholen, sofern sie deren personenbezogene Daten über verschiedene Kernplattformdienste hinweg kombinieren oder verwenden möchten. Hier zweifelt die EU-Kommission an, dass das Modell eine echte Alternative für die Fälle biete, in denen die Nutzer ihre Zustimmung nicht erteilen. Sinngemäß kann von einer gesetzeskonformen Einwilligung nur ausgegangen werden, sofern der Nutzer bei Nichteinwilligung in Werbung keine Nachteile erhält. Hier tauscht der Nutzer seine Werbefreiheit gegen Geld ein.
Weitere Ermittlungs- und Durchsetzungsmaßnahmen der EU-Kommission
Ähnlich den Bedenken bei der Bevorzugung Alphabet-eigener Produkte in der Suchergebnisliste von Google hinterfragt die EU-Kommission das Ranking der Suchergebnisse im Amazon Store. Hier bevorzugt Amazon möglicherweise seine eigenen Markenprodukte.
Um den DMA-Verpflichtungen nachzukommen hat Apple seine Gebührenstruktur überarbeitet und bietet neue Optionen für den Vertrieb von iOS-Apps über alternative App Marktplätze an. Mit der neuen Gebührenstruktur, den neuen Bedingungen für weitere App Marktplätze und dem Vertrieb von Apps aus dem Internet widerspricht Apple möglicherweise dem Zweck seiner Verpflichtungen, die aus Artikel 6 Absatz 4 DSGVO resultieren.
Die EU-Kommission hat außerdem fünf Aufbewahrungsanordnungen erlassen, die sich an Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft richten. Diese sollen solche Unterlagen, welche der Prüfung der Erfüllung der DMA-Verpflichtungen dienen könnten, zwecks Beweissicherung und wirksamer Rechtsdurchsetzung aufbewahren.
Der DMA verlangt von den Torwächtern auch, dass ihre Messenger interoperabel werden. So muss sich WhatsApp für andere Kommunikationsdienste öffnen. Auf begründeten Antrag von Meta hat der Plattformbetreiber eine Fristverlängerung von sechs Monaten gewährt bekommen, um der Interoperabilitätsverpflichtung für Facebook Messenger nachzukommen. Facebook Messenger unterliegt weiterhin allen anderen DMA-Verpflichtungen.
Nur Lob für die EU-Kommission?
Die angestoßenen Untersuchungen sollen innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein. Bei Verstößen gegen den DMA drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Dennoch gibt es insbesondere hinsichtlich Apple’s neuer Gebührenstruktur viel Kritik. In einem offenen Brief an die EU kritisieren Spotify und weitere Unternehmen sowie Branchenverbände aus Europa, dass Apple mit der neuen Gebührenstruktur seine Vormachtstellung gegenüber App-Entwicklern erst recht verstärke und die neuen App Store-Bedingungen gegen die Vorgaben des DMA verstießen. Apple argumentiert, dass die Änderungen dazu dienen die Nutzer der EU vor den unvermeidlichen erhöhten Datenschutz- und Sicherheitsbedrohungen zu schützen. Es bleibt folglich spannend wie und ob die angestoßenen Maßnahmen der Internetriesen unser Surferlebnis im Internet fairer und transparenter gestalten werden.