Heiße Temperaturen = erhitzte Gemüter. Viel zu lang haben Laura und Cornelius zur Situation der Bußgelder im Datenschutz geschwiegen. Neben der Empörung über das AOK-Bußgeld, versuchen die beiden die undurchsichtigen Aussagen von Behörden verständlich zu machen, suchen den roten Faden, philosophieren über das Strafen und stellen einen exklusiven Forderungskatalog für die Aufsichtsbehörden auf.
00:00:00 Intro
00:00:34 Einleitung
00:02:14 Augenstoß AOK-Geldbuße
00:05:13 Da hört der Spaß auf
00:08:00 Trotz Mithilfe: 1,24 Mio… really???
00:11:20 Image der Aufsichtsbehörden
00:12:54 Die Verantwortung des Strafenden
00:14:40 Harmonisierung des Binnenmarktes auch bei Bußgeldern
00:16:35 Die Arten der Daten sind wichtig – zum Mitlesen
00:18:00 Sinn und Zweck des Strafens
00:20:20 Wo ist der rote Faden?
00:22:42 Uneinigkeit der deutschen Aufsichtsbehörden
00:25:21 Die Lex-Laura-Cornelius-Devise
00:26:01 Forderungskatalog #1 – höhere objektive Maßstäbe und Transparenz bei der Berechnung von Bußgeldern
00:28:12 Forderungskatalog #2 – höheres Maß an innereuropäischer Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Behörden
00:30:25 Forderungskatalog #3 – Bußgelder in Relation setzen
00:34:22 Outro
Liebe Laura & Cornelius,
vielen Dank für diesen interessanten und meiner Meinung sehr zutreffenden Podcast. Ich hoffe es gibt zukünftig endlich mehr Transparenz bzgl. Strafen im Bereich Datenschutz. Eventuell als kleiner Anstoß für den nächsten Podcast: Könntet ihr thematisieren ob und wann Datenschutzbeauftragte solche Strafen betreffen könnten? Bei solchen riesigen Strafen bei minimalen Fehlern wäre das sicher ein wichtiger Punkt.
Wünsch euch alles Gute!
Vielen Dank für das freundliche Feedback zu unserem Podcast. Wir freuen uns auch immer über Anregungen, denn wir sind ständig auf der Suche nach neuen Themen! Bis wir zu dem Vorschlag kommen, empfehlen wir schon mal den Beitrag zu diesem Thema auf unserem Blog:
Die persönliche Haftung des internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Wer kontrolliert Aufsichtsbehörden für Datenschutz:
1. um unverhältnismäßige Bußgelder erst gar nicht entstehen zulassen
2. Datenschutzkriterien für teilweise willkürlich festgelegt werden (z.B. 60 Tage Speicherdauer von Videoaufnahmen sind nicht grundsätzlich ungerechtfertigt.)
Die Entscheidungen und verhängten Bußgelder von Aufsichtsbehörden unterliegen natürlich der Kontrolle von Gerichten (wie beim Bußgeld gegen 1&1 deutlich wurde). Außerdem hat sich die DSK über ein Modell zur Berechnung von Bußgeldern verständigt (https://www.dr-datenschutz.de/dsk-modell-zur-berechnung-von-dsgvo-bussgeldern/). Wir haben uns in der Folge natürlich etwas Luft gemacht- vor allem über die offensichtlichen Unterschiede in Europa. Um einen rechtsfreien Raum handelt es sich selbstverständlich aber nicht.