Ohne das Recht auf Auskunft laufen die anderen Betroffenenrechte der DSGVO quasi ins Leere. Grund genug sich diesem Bereich in der neuen Folge genauer anzuschauen. Was kommt auf ein Unternehmen zu, wenn ein Betroffener Auskunft verlangt und welche Grenzen hat dieses Recht? Laura und Cornelius erörtern die Auskunft von A bis H, was die Rechtsprechung bereits entschieden hat und wie man mit diesem Recht pragmatisch umgehen kann. Und manchmal hilft nur noch die Meta-Ebene.
00:00:00 Intro
00:01:12 Einleitung
00:02:35 Das Auskunftsrecht – Das Magna-Charta-Recht der Betroffenenrechte
00:04:25 Was macht denn jetzt der Verarbeiter?
00:06:40 Von A bis H – Das muss in die Auskunft rein
00:07:40 Irgendwas mit Sorgfalt
00:10:15 Liebe Frau Laura, können Sie uns einen Tipp geben?
00:12:16 Was darf ich denn alles wissen???
00:15:00 Die Auskunft als neues arbeitsrechtliches Schwert
00:16:50 Das sagen die Gerichte – Umfang, Rechtsunsicherheit und mehr
00:22:50 Der „Linger“ mahnt an
00:23:40 Was heißt denn das? Oder Welche Verarbeitung hätten’s denn gern?
00:26:38 Reizwort: Kopie
00:27:40 Unsere Freunde aus Liechtenstein
00:31:49 Outro
Liebe Laura, lieber Cornelius ,
vielen Dank für das Aufgreifen dieses sehr praxisrelevanten Themas. Nun geht es ja aber nach der Auskunft bzw. dem Recht auf Auskunft noch weiter: kann ein Mitarbeiter sein Recht auf Löschung der Daten oder auf Vergessen gegenüber seinem Ex-Arbeitgeber geltend machen? Mir wurde diese Frage tatsächlich von einem Mitarbeiter gestellt. Muss ein Unternehmen tatsächlich jede E-Mail-Signatur, in der der Name des Mitarbeiters auftaucht, löschen? Was ist mit der Angabe von Namen von bearbeitenden Personen auf Aufträgen oder Lieferbestätigungen? Überall dort tauchen Namen von Mitarbeitern auf. Und diese E-Mails werden ja auch nach extern versandt. Was ist damit? Vielleicht könnt ihr dieses Thema aufgreifen.