Wenn der Bundesdatenschutzbeauftragte drei Mal klingelt, dann sollte das Bundespresseamt besser gute Argumente haben. Laura und Cornelius diskutieren das Verfahren gegen das BPA und die Herausforderungen bei Behörden. Inhaltlich hat Cornelius wenig gegen das Vorgehen des BfDI einzuwenden und trotzdem muss Laura mal wieder eine Lanze brechen. Wie so häufig steht eine Abwägung im Raum oder ist sexy Mastodon eine Alternative? Eine Wette zwischen Laura und Cornelius macht jedoch optimistisch und bindet die beiden für alle Ewigkeiten an den Podcast.
00:00:00 Intro
00:01:28 Einleitung
00:04:04 BfDI vs. Facebook-Fanpages – Was war passiert?
00:08:04 Welche Rechtsmittel hat Herr Kelber gegen das Bundespresseamt?
00:11:14 Besonderheiten des Verwaltungsaktes bei Behörden
00:16:12 Cornelius übt Kritik und Laura bricht ’ne Lanze
00:21:50 Ist dies ein Eingriff in die Pflichten des Bundespresseamts?
00:26:09 Abwägungen im Datenschutz – Vorbildwirkung des Bundespresseamts
00:29:43 Mastodon… sexy ist anders!
00:30:54 Wetten, dass..?
00:33:26 Outro
Danke für die Folge. Bleibt spannend. Für das Bundespresseamt relevanter ist m. E. der Nachrichtendienst Twitter, auch ein Ami-Konstrukt. Und hier kann man sicher vortragen, dass ein Weggang von Twitter ein Verlust an Relevanz ist.
Daneben: das Bundesgesundheitsministerium hat in Größenordnungen massiv über FB über Corona informiert. Dies sich nehmen zu lassen, ist pressetechnisch eine Katastrophe. Und nur weil Irland nicht in den Quark kommt und FB in die Pflicht nimmt.
Vielen Dank für das Feedback! Es bleibt in jeden Fall spannend. Auch bei anderen Diensten – so wie Sie richtig feststellen – ist das Spannungsfeld zwischen datenschutzrechtlichen Interessen und Pressearbeit zu spüren. Wir bleiben natürlich dran und schauen weiterhin kritisch auf die beteiligten Akteure.
Hallo, da hätte ich doch auch mal ne lustige Frage: Wenn Prof. Kelber so fleißig ist und sich so um Facebook kümmert , wieso sagt mir niemand weshalb Deutschland wissentlich (zwar schon seit 2017) gegen die DSGVO verstößt ? Da meine ich die Federführende Aufsichtsbehörde aus Art 56 UND Art 77 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde- Warum ist das im größten LAND der EU nicht möglich? UND warum arbeiten die 18 DEUTSCHEN DATENSCHUTZBEHÖRDEN NICHT ZUSAMMEN?
welches Gesetz verbietet das?? Art 35 & 37 des Grundgesetzes schließen den Datenschutz aus?
D. Bird, brauche kein Pseudo – schlimmer als keine Würde mehr zu haben weil der Datenschutz so toll ist in Deutschland kann es nicht werden