Cornelius wusste es halt schon immer und hatte ein Störgefühl, dass irgendwas im deutschen Beschäftigtendatenschutz nicht läuft. Aber mit einer solchen Schelte hätte nicht mal Laura gerechnet. Die beiden arbeiten die Folgen der EuGH-Entscheidung mit massiven Auswirkungen für § 26 BDSG auf, besprechen die Anforderungen von Art. 88 DSGVO und die Chance für den Beschäftigtendatenschutz. Aber auch insgesamt lässt Europa mit der koordinierten Aktion des EDSA grüßen. Laura und Cornelius widmen sich dem nächsten DSGVO-Wischiwaschi-Begriff: die Benennung vom DSB – was den schelmischen Cornelius auf den Plan ruft.
00:00:00 Intro
00:01:11 Einleitung
00:02:00 Der EuGH gibt dem deutschen Gesetzgeber einen auf den Deckel
00:03:41 Was ist passiert – der Fall des § 26 BDSG
00:05:25 Nicht zulässig oder schon europarechtswidrig?
00:08:17 § 23 HDSIG und § 26 BDSG fehlt der Mehrwert!
00:09:59 Sportlicher Ansatz des BAG
00:11:07 Braucht es wirklich mehr Beschäftigtendatenschutz?
00:12:22 Cornelius‘ Störgefühle – andere Rechtsgrundlage = gleiches Ergebnis
00:15:04 Gut gemeint, ist nicht immer gut gemacht
00:17:31 Haben wir leider vorher nicht dran gedacht
00:19:23 Was hat sich jetzt verändert? Pragmatische Tipps zum Umgang
00:22:26 Neue Aktion vom EDSA – Mehr Datenschutzbeauftragte für Europa
00:25:55 DSGVO-Wischiwaschi: Wann ist ein DSB zu benennen?
00:29:54 Für und Wider der deutschen Herangehensweise
00:32:13 Die Krux mit einem „one size fits all“-Ansatz beim DSB
00:35:39 Gedankenspiel zum Fragebogen mit Schelm-Cornelius
00:39:49 Outro