Laura und Cornelius begleichen ihre „Schulden“ aus der letzten Folge und stellen das aktuelle Urteil zur Pseudonymisierung des Gerichts der Union (EuG) vor. Wenn der obsterste Datenschützer aktiv wird, dann soll das was heißen. Der EuG hat sich jedoch wenig beeindruckt gezeigt und verfolgt (fast schon überraschend) eine konsequente Rechtsprechung zur Pseudonymisierung. Die beiden erklären den alten Streit zum relativen und absoluten Personenbezug und warum das EuG-Urteil Relevanz in der Praxis hat. Vielleicht ist es der Sommer-Hitze geschuldet oder dem spannenden Thema – aber am Ende sind Laura und Cornelius wieder einmal harmonisch vereint.
00:00:00 Intro
00:03:15 Einleitung
00:04:53 Welche Ehre! The Man (der Europäische DSB) beschwert sich
00:07:47 Pseudonymisierung – für wen sind das personenbezogene Daten?
00:10:40 Relativer Personenbezug vs. absoluter Personenbezug
00:12:57 So viel Hype trotz konsequenter Rechtsprechung des EuG
00:15:00 Klärende Urteile für mehr Praxisrelevanz – Die Dritten sind wichtig
00:16:54 Die nächste Ebene – was heißt das für die Auftragsverarbeitung?
00:19:10 Für wen ist das Urteil spannend? Personenbezug USA vs. Europa
00:21:20 Warum war das EuG zuständig?
00:23:16 Pseudonymisierung und Anonymisierung sollten erleichtert und nicht erschwert werden!
00:26:48 Outro
Der Reim „Daten“ – „(Vereinigte) Staaten“ wurde nicht genutzt? Warum? Ist ein reimloser Text jetzt ein Stilmittel?
Evtl., weil man sich auf den Anerkennungsbeschluss keinen Reim machen kann? ;-)