Laura und Cornelius begrüßen Fokko Oldewurtel und befassen sich mit dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz. Die beiden bilden sich weiter. Dabei erklärt Fokko für wen das neue Gesetz gilt und welche Besonderheiten zu beachten sind. Cornelius ist vom Schweizer Pragmatismus begeistert und plant direkt die Expansion der Cornelius GmbH. Um jedoch weiterhin in den Alpen Skifahren zu können, dürfen sie nicht straffällig werden. Bei einem Gesetz, das Querulanten keine Chance gibt, und eigentlich die DSGVO in klug ist, sollte das aber kein Problem sein.
00:00:00 Intro
00:01:44 Einleitung die Zweite – Schufa Feedback
00:05:11 Back to topic: Starker Gast mit starkem Namen
00:08:38 Neues Schweizer Datenschutzgesetz
00:11:58 Für wen gilt das Gesetz?
00:13:44 Cornelius GmbH expandiert in die Schweiz – EDÖB, Toblerone und Allergien
00:17:56 „Sensationell – das ist wie die DSGVO in klug!“
00:19:56 Eine Entlastung für KMUs und einfacher gestaltet für den Anwender
00:21:35 Betroffenenrechte – kein Herz für Querulanten
00:25:15 DSGVO einfach klüger abgeschrieben? Der Schweizer Weg zum Datenschutz
00:27:36 Cookie-Banner in der Schweiz
00:29:56 Sprachbarriere: In welcher Sprache muss es denn sein?
00:31:24 Bußgelder, persönliche Haftung und die Schweizer Alpen
00:37:16 Die Herausforderungen der Beratung in der Schweiz
00:42:48 Es geht auch anders als in der DSGVO – Ab in die Schweiz! ;)
00:46:09 Outro
UPDATE: Links sind hier nicht erlaubt, deswegen erfolgte eine Selbstzensur weiter unten… Um den von mir referenzierten Artikel auch ohne direkten Link zu finden, bitte folgendes googlen: „Heise Mars-Verkaufsautomat“ (ohne Anführungszeichen), datiert auf den 24.02.2024
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Hoi zäme (die legere Form Hallo zu sagen, wenn man sich duzt, im Zürcher Umfeld)
Wiedermal eine prima Sendung, vielen Dank. Eure (Fokko’s) Einschätzungen kann ich als Nichtjurist, aber mit Compliance-Themen befasster IT Professional nachvollziehen und bestätigen.
Nebensächlich aber nicht irrelevant: In mein Schatzkästchen deutscher Wortgewalt habe ich „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ aufgenommen. Danke dafür. :)
Nun zum eigentlichen Grund meiner Kontaktaufnahme: Gerade bin ich über etwas sowohl Besorgniserregendes wie auch auf bizarre Weise Faszinierendes gestolpert: —zensiert—
Lustigerweise auch hier wieder ein Bezug zur Schweiz. Weniger lustig: Der Hersteller bietet seine Track-Snack-Automaten offensichtlich als White-Ware an, die von seinen Kunden dann individualisiert wird. In diesem Fall von Mars. Aber: Wenn diese Automaten dadurch nicht unmittelbar als das Scanner-Modell identifizierbar sind und offensichtlich kein Label auf die Tatsache hinweist, dass Photos getätigt werden, muss man sich wohl tatsächlich darauf verlassen, dass keine Verarbeitung erfolgt. Bzw. nur anonymisiert.
Ich möchte die Sache nicht grösser machen als sie ist. Aber vielleicht ist sie es ja? Spannend für Datenschützer ist sie allemal.
Schönes Wochenende und bis zur nächsten Folge. :)
Ciaociao,
Thomas
Vielen Dank für das Feedback und die Rückmeldung zur aktuellen Folge! Wir freuen uns, wenn die Begrifflichkeit Verbot mit Erlaubnisvorbehalt es in unser wunderschönes Nachbarland schafft. Danke auch für den Hinweis zu den Automaten – vielleicht fallen uns dazu noch weitere Beispiele ein und wir machen eine spannende Folge daraus.