Laura und Cornelius nehmen die 60. Folge des Podcast zum Anlass, um den „Boulevard des Datenschutzes“ zu beleben. Dafür gehen sie einer ihrer Lieblingstätigkeiten nach und besprechen skurrile Bußgelder aus Europa. Ganz nach dem Motto: auch wenn sie den Sachverhalt nicht vollständig kennen, machen sie sich ihren eigenen, spekulieren und lachen gemeinsam. Am Rande nehmen sich die beiden den Datenschutz in Arztpraxen vor und es kommt zur Versöhnung zwischen der Cornelius GmbH und Laura.
00:00:00 Intro mal anders
00:00:49 Einleitung
00:02:12 Werden wir zu seriös? Back to Boulevard!
00:05:48 Sachverhalt zum Bußgeld 1: Wenn der Chef den Urlaub ignoriert
00:10:05 GPS-Tracking aus Gründen der Fürsorgepflicht
00:12:59 Der deutsche Urlaub ist heilig – Übergriffiges Handeln unter fadenscheinigen Gründen
00:16:03 Sachverhalt zum Bußgeld 2: Fieberthermometer vor der Arztpraxis
00:18:31 Besondere Sorgfaltspflichten für Ärzte – Relikt aus Corona-Zeit?
00:20:51 Cornelius plädiert auf maximal dreistellig
00:24:59 „Ist das überhaupt eine Datenverarbeitung?“ Schlenker zum EuGH-Urteil ;)
00:31:54 Datenschutz in der Arztpraxis
00:36:38 Sachverhalt zum Bußgeld 3: Post unter Palmen
00:38:50 Postdienstleister als Auftragsverarbeiter?
00:44:05 Outro
Vielen Dank für die schöne, launische Folge. Bei der spanischen Arztpraxis mit dem Fieberthermometer wäre ich davon ausgegangen, dass man ja gut (nach deutschem Recht) über § 203 StGB gehen kann. Damit hat man die Arztpraxis wahrscheinlich ohnehin‘ schneller im Boot als mit der DSGVO. Daher sehe ich auch keine Schutzlücke für die betroffenen Personen. Die Empfehlung an die Arztpraxis wäre daher, das Thermometer auf jeden Fall abzuhängen, weil wahlweise Staatsanwaltschaft oder Aufsichtsbehörde sich ggf. unter Umständen, falls jemand meckert, sich zuständig fühlen könnte.