Vor wenigen Tagen hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärt, dass ab sofort keine Datenübermittlungen in die USA genehmigt würden, solange nicht die genauen Zugriffsmöglichkeiten U.S.-amerikanischer Geheimdienste geklärt seien.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Thematik, wann Datenübermittlungen in Drittstaaten der Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden bedürfen oder ob geltende Beschlüsse und Abkomme der EU-Kommission durch die Aufsichtsbehörden ausgesetzt werden könnten. Weiterlesen →