Welches Schicksal die Mitgliederkonten in sozialen Netzwerken mit dem Tod ihres Inhabers nehmen, wurde in den vergangenen Jahren unter Fachleuten heiß diskutiert. Zwischenzeitlich befassen sich immer mehr Gerichte mit dieser Frage. In einer jüngst bekannt gewordenen Entscheidung urteilte das Landgericht Berlin (LG Berlin, Urteil vom 17. Dezember 2015, Az. 20 O 172/15), dass der Nutzungsvertrag über einen Facebook-Account nach dem Tod des Kontoinhabers auf dessen Erben übergeht. Weiterlesen