Verarbeitungen personenbezogener Daten bergen oftmals Risiken, welche identifiziert und eingedämmt werden sollten. Hohe Risiken qualifizieren sich zur besonderen Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) im engen Austausch mit der zuständigen Aufsichtsbehörde. Unter welchen Voraussetzungen eine Konsultation verpflichtend ist, lesen Sie hier. Weiterlesen