Das EU-US Privacy-Shield Abkommen wurde vom EuGH (C-311/18) gekippt und erste Aufsichtsbehörden machen Druck. Unternehmen sollten sich auf Einzelfallprüfungen von Übermittlungen in die USA einstellen, verkündete die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit. Wie kann der Datentransfer in die USA mit Standardvertragsklauseln gestaltet werden und worauf sollten Unternehmen beim Abschluss dieser Klauseln achten? Weiterlesen