Aufgrund der heftigen Diskussionen um den Einsatz von Google Analytics haben die obersten Aufsichtsbehörden im November 2009 im Rahmen des Düsseldorfer Kreises grundlegende Eckpunkte zum datenschutzkonformen Umgang mit Webanalysetools beschlossen.
Viele Betreiber von Webseiten sind sich jedoch weiterhin unsicher, ob bzw. wie sie Google Analytics einsetzen dürfen.
Daher haben wir eine kurze Anleitung, inklusive Erläuterungen und Beispielen, zur datenschutzgerechten Nutzung von Google Analytics erstellt: