Ende April 2019 ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten, mit dem die europäische Richtlinie 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung umgesetzt wird. Nur wenn Unternehmen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen treffen, sind ihre geheimen Informationen künftig durch das neue Gesetz geschützt. Welche Vorkehrungen Unternehmen ergreifen müssen, um in den Schutzbereich des GeschGehG zu fallen, wird im Folgenden erklärt. Weiterlesen