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GPS-Tracking bei Kindern: Sicherheit vs. Datenschutz

GPS-Tracking bei Kindern: Sicherheit vs. Datenschutz

GPS-Tracking für Kinder verspricht Sicherheit, birgt jedoch erhebliche Risiken für den Datenschutz. Dieser Artikel beleuchtet die datenschutzrechtlichen Bedenken, die Rechte der Kinder und die Gefahren durch unsichere Anbieter. Erfahren Sie, worauf Eltern bei der Auswahl von GPS-Trackern achten sollten, um die Privatsphäre ihrer Kinder wirksam zu schützen.

Welche Arten von GPS-Tracking für Kinder gibt es?

Heute gibt es zahlreiche Möglichkeiten, den eigenen Nachwuchs zu überwachen. Die Anbieter werben mit einem Sicherheitsgewinn und schüren die Ängste der Eltern vor Alltagsgefahren. Die angebotenen Geräte sind dabei äußerst vielfältig und reichen von der Nutzung des kindlichen Smartphones über Anhänger für Rucksäcke oder Schlüsselbunde bis hin zu Armbändern und Halsketten. Besonders populär sind Smart-Watches mit integrierter Tracking-Funktion.

Die Geräte ermöglichen es Eltern, die Positionsdaten des Kindes jederzeit auf dem eigenen Smartphone abzurufen. Laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom haben 6 Prozent der Deutschen bereits ihre Kinder mittels Tracking geortet. Weitere 24 Prozent können sich dies vorstellen, was die wachsende Relevanz des Themas unterstreicht.

Welche Datenschutz-Risiken birgt das GPS-Tracking von Kindern?

Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind GPS-Tracker für Kinder bedenklich. Ein zentrales Problem ist die Speicherung der erzeugten Daten auf weltweit verteilten Servern, wobei die Datenschutzhinweise der Hersteller oft unzureichend und intransparent sind. Für Nutzer ist kaum nachvollziehbar, was genau mit den Daten ihrer Kinder geschieht und wo diese sich befinden. Geräte mit einer Abhörfunktion, sog. „voice-monitoring“ oder „Babyphonefunktion“, sind von der Bundesnetzagentur sogar verboten, da sie heimlich die Rechte des Kindes sowie Dritter verletzen.

Immer wieder fallen Anbieter durch mangelnde Datensicherheit auf. Ein aktueller Fall bestätigt die Risiken: Forschende der TU Darmstadt deckten gravierende Sicherheitslücken bei einer beliebten Xplora Smartwatch auf. Ihnen gelang es, private Nachrichten mitzulesen und manipulierte Nachrichten im Namen der Kinder zu versenden. Besonders alarmierend: Mit dem Zugriff auf eine einzige Uhr hätte man potenziell den vollen Zugriff auf alle Uhren desselben Typs erlangen können.

Obwohl das Unternehmen die Lücke nach eigenen Angaben geschlossen hat, widersprach es dem von den Forschern dargestellten Ausmaß der Gefahr und verwies darauf, dass die Schwachstelle nur unter Laborbedingungen ausnutzbar gewesen sei. Die Forscher meldeten den Vorfall dennoch dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), da grundlegende Schwachstellen nicht sofort behoben worden seien. Dies zeigt, dass selbst bei bekannten Marken erhebliche Risiken für den Datenschutz und die Sicherheit der Kinder bestehen können.

Wie schützt die DSGVO die Daten von Kindern?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) misst dem Schutz der Daten von Kindern eine besondere Bedeutung bei. In Erwägungsgrund 38 der DSGVO heißt esdazu:

„Kinder verdienen bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz, da Kinder sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind.“

Aus diesem Grund sollen Aufsichtsbehörden spezifische Maßnahmen für Kinder im Blick haben (Art. 57 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Transparenzpflichten nach Art. 12 Abs. 1 S. 1 DSGVO betonen ebenfalls, dass Informationen besonders verständlich sein müssen, wenn sie sich direkt an Kinder richten. Bei der Verarbeitung von Daten, die Kinder betreffen, ist daher ein besonders hohes Maß an Umsicht geboten.

Verletzt GPS-Tracking das Recht der Kinder auf Privatsphäre?

Die rechtliche Bewertung des GPS-Trackings ist komplex, da hier die elterliche Fürsorgepflicht mit den Grundrechten des Kindes kollidiert. Auf der einen Seite haben Eltern im Rahmen ihrer Personensorge die Pflicht, für das Kindeswohl zu sorgen (§§ 1626, 1631 BGB). Auf der anderen Seite berührt der Einsatz von Tracking-Tools elementare Grund- und Freiheitsrechte des Kindes. Dazu zählen insbesondere:

  • das Recht auf Würde (Art. 1 GG)
  • das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, inklusive des Rechts auf freie Entfaltung und informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 GG)

Die UN-Kinderrechtskonvention bekräftigt diese Rechte in Art. 16 Abs. 1. Dem elterlichen Recht stehen also gewichtige Rechte des Kindes gegenüber. Daher müssen die Grundrechte des Kindes gegen die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Eltern abgewogen werden. Die Entscheidung muss sich am Kindeswohl orientieren und darf die Entwicklung nicht beeinträchtigen. Aus dem Beteiligungsrecht (Art. 12 UN-KRK) und § 1626 Abs. 2 BGB ergibt sich der Anspruch des Kindes, informiert und je nach Alter und Reife um Zustimmung gebeten zu werden. Da es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handelt, müssen sich beide Elternteile einig sein (vgl. § 1628 BGB).

Vor- und Nachteile des GPS-Trackings von Kindern

Eltern versprechen sich vom GPS-Tracking vor allem, ihr Kind im Notfall orten zu können und so für mehr Sicherheit zu sorgen. Der erhoffte Kontrollgewinn soll dabei helfen, Gefahrensituationen schneller zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

Die Geräte bergen jedoch auch eine Reihe von Nachteilen und Risiken, z. B.:

  • Trügerische Sicherheit: Experten warnen, dass Tracker eine „falsche Sicherheit“ vermitteln, da sie Unfälle nicht verhindern. Akkus können sich entladen oder Geräte beschädigt werden, was die Überwachung unzuverlässig macht.
  • Psychologische Folgen: Eine ständige Überwachung kann die Entwicklung von Selbstständigkeit untergraben und das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kind beschädigen.
  • Datenschutz und Datensicherheit: Nicht alle Anbieter gewährleisten den Schutz der Daten. Die reale Gefahr besteht, dass Dritte auf sensible Informationen zugreifen.
  • Datenübermittlung in Drittländer: Manche Anbieter nutzen Dienste von Firmen, die Daten in Ländern mit einem niedrigeren Datenschutzniveau verarbeiten.

Sorgfältige Anbieterauswahl und Einbeziehung der Kinder sind entscheidend

Für die Entwicklung von Kindern ist es förderlicher, ihre Alltagskompetenzen zu schulen und ihnen Vertrauen zu schenken. Medienpädagogen raten, Kindern beizubringen, wie sie sich sicher verhalten, anstatt auf eine permanente GPS-Überwachung zu setzen. Sollte die Angst dennoch überwiegen, ist eine sorgfältige Auswahl des Anbieters unerlässlich.

Gemäß § 1626 Abs. 2 BGB sollen Eltern Fragen der elterlichen Sorge mit dem Kind besprechen und Einvernehmen anstreben. Dieser Grundsatz ist beim Thema GPS-Tracking besonders wichtig. Eltern sollten die Nutzung eines Trackers daher offen mit ihrem Kind besprechen und dessen Zustimmung einholen, um das Vertrauen nicht zu gefährden.

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  • Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Beitrag.

    Ich denke dieser Satz bringt es doch am besten auf den Punkt :“Für Kinder ist es letztlich womöglich förderlicher, sie in Alltags-Kompetenzen zu schulen und ihnen Vertrauen entgegenzubringen, anstatt auf Fürsorge durch permanente GPS-Überwachung zu setzen.“

    Irgendwie bin ich heilfroh in einer Zeit ohne Handy und GPS-Tracking meine Kindheit erlebt zu haben. Auch meine Eltern waren sicherlich um meine Sicherheit und die meiner Geschwister besorgt. Aber es gab eine Sensibilisierung für die Gefahren des Lebens und ein gegenseitiges Vertrauen. Wir konnten uns mit unseren Freunden treffen, was übrigens auch ohne langwierige Verabredungsrunden über WhatsApp oder ähnliches funktioniert hat, und es galt die Vereinbarung um 18 Uhr (oder wenn es dunkel wurde) wieder zuhause zu sein.

    Auch zu der Zeit hat es mit Sicherheit schon Kinderschänder und andere Gestalten mit finsteren Absichten gegeben. Aber das Thema war nicht in den Medien omnipräsent und man wurde von den Eltern – jeweils altersgerecht – zu den Gefahren sensibilisiert.

  • Vielen Dank für den interessanten Beitrag.
    Ich befürchte nur wo das Ganze noch hinführt. Wie weit gehen wir um den Schein von absoluter Sicherheit zu erhalten?
    – Wer bereit ist, Freiheit zu opfern, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. –

  • Es freut mich, dass dieses Thema des Kinder Trackings hier aufgegriffen wird. Gemeinsam mit Damian Paderta habe ich 2019 einen Buchbeitrag verfasst. Anhand des „Schutzranzens“ zeigen wir systematisch auf, welche Risiken und Chancen für unternehmerische Verantwortung entstehen. Wir adressieren die Entwickler und Betreiber digitaler Apps und wollen sie für ein nachhaltiges Design sensibilisieren. Dörr S Paderta D (2019) SmartCheck für nachhaltige Apps – Fallbeispiel „Schutzranzen” für Kinder. In Schiel A, Seidel A (Hrsg) Menschpunktnull. S 140-165 paderta.com/wp-content/uploads/2019/04/MENSCHpunktNULL_1_0_Kapitel_SmartCheck_fuer_nachhaltige_Apps.pdf

  • Ja, ich stimme zu, dass dieses Thema ziemlich kontrovers ist, weil einerseits wir als Eltern unseren Kindern mehr Sicherheit bieten wollen und andererseits sie ein Recht auf private Informationen haben und wir es nicht verletzen können. Aber meiner Meinung nach liegt es immer noch an jeder Familie und jedem Elternteil, denn die Fälle sind immer unterschiedlich und was in der einen Familie funktioniert, funktioniert möglicherweise nicht in der anderen. In unserer Familie haben wir uns entschieden, diese Art der Kontrolle zumindest bis zu ihrem 7. Lebensjahr sicherzustellen und möglicherweise ziemlich verantwortlich für ihre Handlungen zu sein und zu verstehen, was sie tun und wohin sie gehen. Wir haben die [Name entfernt]-App installiert und überwachen ihre Standorte mit diesem GPS-Tracker. Ehrlich gesagt bin ich froh, dass wir uns letztendlich dafür entschieden haben, weil wir tausende Male mit meinem Mann darüber nachgedacht haben, ob es eine gute Idee ist, aber jetzt haben wir das Gefühl, eine gute Entscheidung getroffen zu haben und die App selbst funktioniert großartig! Solange unsere Mädchen klein sind, wird es ihnen nicht schlecht gehen. Es ist also die Entscheidung jedes Elternteils.

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