Gerade in jungen Unternehmen ist es üblich, dass die Mitarbeiter eigene Geräte für berufliche Zwecke nutzen. BYOD (Bring Your Own Device) heißt das Stichwort. Was aber, wenn es zu einem Sicherheitsvorfall kam und die privaten Geräte der Mitarbeiter IT-forensisch untersucht werden müssen. Wäre dies zulässig? Weiterlesen