Informationen über die Gesundheit gehören zu den sensibelsten Daten, die über eine Person gespeichert werden. Deshalb werden sie durch die DSGVO in Art. 9 Abs. 1 in besonderer Weise geschützt. Nun soll jedoch dieser Schutz aufgeweicht werden. Grund dafür ist das im Jahre 2019 in Kraft getretene Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und das damit einhergehende Datentransparenzverfahren. Ein Richter versucht nun, die Sache von Grund auf zu klären. Weiterlesen