Die stetige Weiterentwicklung der Neurotechnologie und millionenschwere Investitionen zeigen neue Wege der Sammlung von Daten über Hirnaktivitäten. Mit Blick in die Zukunft sollte bereits jetzt darüber nachgedacht werden, wie mit diesen sensiblen Daten umgegangen werden soll.
Der Inhalt im Überblick
Enorme Fortschritte in der Neurotechnologie
Es ist erstaunlich, welche weitreichenden Erkenntnisse über Krankheiten, Störungen, allgemeine Verhaltensweisen oder weitere menschliche Eigenschaften bereits heute durch die Messung und Bewertung von Hirnaktivitäten in der Neurotechnologie gewonnen werden können. Auch die nahe Zukunft verspricht, durch Datensammlungen über unsere Gehirne, Möglichkeiten, die man bisher nur aus Science-Fiction-Filmen kannte. Doch damit gehen Erhebungen von höchst sensiblen Daten einher.
„Wir brauchen dringend eine gesellschaftliche Debatte, wie Hirndaten genutzt werden dürfen, bevor die Konzerne Fakten schaffen. Die Unternehmen kommen viel schneller voran als ursprünglich gedacht“,
so Dr. Philipp Kellmeyer, Wissenschaftler an der Klinik für Neurochirurgie des Universitätsklinikums Freiburg.
Nach Angaben von Forschern, soll es bereits heute Geräte für den Konsumenten geben, die wie ein Kopfhörer aufgesetzt werden und dem Nutzer zu höherer Konzentrationsfähigkeit und den Abbau von Stress verhelfen sollen.
„Ein großflächiger Einsatz könnte in den nächsten drei bis fünf Jahren erfolgen“,
prognostiziert Dr. Kellmeyer.
Verschiedene Bereiche der Neurotechnologie haben erhebliche wissenschaftliche Fortschritte gemacht. Verbesserte EEG-Systeme können mittlerweile eine wesentlich umfangreichere Datenbank von Gehirnaktivitäten gewinnen und so Kenntnisse über Depressionen, Manien oder bipolare Störungen erlangen, die bei der entsprechenden Therapie von großem Wert sein können.
Datenschutz hinkt der Entwicklung hinterher
Wie so oft hinkt der Datenschutz bei Forschung und Entwicklungen, insbesondere aufgrund wirtschaftlicher Interessen hinterher. Umso größer sind die Gefahren von massenhaften Datenansammlungen die unrechtmäßig erhoben, weitergegeben und nicht ausreichend vor Manipulation und Datenverlust geschützt sind.
Neurowissenschaftler, Mediziner, Ethiker und Datenschützer sind sich einig: Die Daten der Hirnaktivität sind hoch sensible Daten und brauchen demnach erhöhte Schutzvorkehrungen.
„Nutzer müssen Herr über ihre Daten bleiben. Eine mögliche wirksame Einschränkung wäre ein Verbot für den Verkauf und Handel solcher Daten, ähnlich wie bei menschlichen Organen“
äußert sich Dr. Kellmeyer.
Gehirndaten nach der DSGVO
Da es sich bei neurotechnologischen Erkenntnissen in der Regel um Gesundheitsdaten und damit um eine besondere Kategorie personenbezogener Daten gem. Art. 9 Abs. 1 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) handelt, darf eine Datenerhebung nur in wenigen, gesetzlich vorgeschrieben Ausnahmefällen erfolgen. Als Rechtsgrundlage käme dabei insbesondere eine Einwilligung des Nutzers oder des Patienten in Betracht gem. Art. 9 Abs. 2 a DSGVO. Im Bereich der Datenerhebung für wissenschaftliche Forschungszwecke ist eine Einwilligung nicht immer zwingend notwendig (§ 27 BDSG (neu) i.V.m. Art. 9 Abs. 2 j DSGVO).
Datenschutz hat viele Gesichter
Die fortwährende Digitalisierung und Weiterentwicklung informationstechnologischer Systeme – wie hier in der Neurotechnologie – bringt es mit sich, dass Datenschutz wesentlich an Bedeutung zunimmt und in die verschiedensten Lebensbereiche eingreift. Eine besondere Bewertung ist insbesondere dann angezeigt, wenn es sich bei den zu erhebenden Daten, um personenbezogene Daten handelt, die als besonders sensibel einzustufen sind.