Bei bestimmten Berufsgruppen herrscht seit jeher Widerstand gegen die Einordnung als Auftragsverarbeiter. Neben Steuerberatern und Rechtsanwälten sperren sich auch sog. Rechtsdienstleister wie Inkassounternehmen regelmäßig gegen diese Einordnung. Je nach Ausgestaltung der Inkassodienstleistungen mögen die von Ihnen vorgebrachten Gründe aber nicht zu überzeugen. Weiterlesen