Tag: Funktionsübertragung

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Sind Inkassounternehmen Auftragsverarbeiter?

Bei bestimmten Berufsgruppen herrscht seit jeher Widerstand gegen die Einordnung als Auftragsverarbeiter. Neben Steuerberatern und Rechtsanwälten sperren sich auch sog. Rechtsdienstleister wie Inkassounternehmen regelmäßig gegen diese Einordnung. Je nach Ausgestaltung der Inkassodienstleistungen mögen die von Ihnen vorgebrachten Gründe aber nicht zu überzeugen. Weiterlesen

Die Schnittstelle – API, Webservice & GUI einfach erklärt

Sowohl Softwareanbieter als auch Webseitenbetreiber möchten ihren Nutzern ein optimales Angebot an unterschiedlichen Diensten anbieten und sind deswegen auf eine Schnittstelle angewiesen. Aber auch für Unternehmen sind Schnittstellen ein wichtiges Tool, um heterogene Systeme miteinander verbinden zu können und ineffiziente Insellösung zu vermeiden. In diesem Artikel werden ausgewählte Arten von Schnittstellen wie API, Webservice und GUI vorgestellt und voneinander abgegrenzt. Weiterlesen

Externe Dienstleister und Datenschutz

In der datenschutzrechtlichen Beratung erhält man häufig auf die Frage nach beauftragten Dienstleistern, die personenbezogene Daten verarbeiten und mit denen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zu schließen ist, die Antwort: „Haben wir nicht.“ Auf weitere, konkretere Nachfrage, wie es denn mit freien Mitarbeitern oder Zeitarbeitern aussehe, heißt es dann aber: „Ach ja, haben wir!“. Dieser Beitrag fasst daher noch einmal kurz zusammen, in welchen Fällen unter anderem an eine Auftragsdatenverarbeitung  zu denken ist. Weiterlesen

Auftragsdatenverarbeitung – Wie wird diese von der Funktionsübertragung abgegrenzt?

Werden Daten durch Dritte im Auftrag verarbeitet, kommt es qua Gesetz zu einer Privilegierung: Nach §3 VIII BDSG ist die Datenweitergabe nicht als Übermittlung anzusehen. Der Auftragnehmer ist datenschutzrechtlich kein „Dritter“, sondern gilt gleichsam als verlängerter Arm des Auftraggebers. Folge ist, dass eine besondere Einwilligung der Betroffenen oder eine andere Rechtsgrundlage für die Weitergabe ihrer Daten nicht erforderlich ist. Dies gilt aber nur dann, wenn eine Auftragsdatenverarbeitung im rechtlichen Sinne auch wirklich vorliegt. Wird jedoch neben der konkreten Verarbeitung der Daten der gesamte Aufgabenbereich übertragen, kann es sich rechtlich um eine Funktionsübertragung handeln. In diesem Fall ist der Dritte nicht mehr bloß Auftragnehmer sondern selbst „verantwortliche Stelle“ und die Weitergabe der Daten bedarf einer gesonderten Erlaubnis. Weiterlesen