In Deutschland existieren aufgrund des föderalistischen Systems neben dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) noch 16 Landesdatenschutzgesetze. Zwar sind diese größtenteils deckungsgleich mit dem BDSG, allerdings ergeben sich teilweise auch zu beachtende Unterschiede. Privatrechtliche Unternehmen, wie GmbH, KG, AG oder OHG sind keine öffentlichen Stellen. Nach § 2 Abs. 4 BDSG und § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG gilt für diese somit das BDSG und nicht etwa das jeweilige Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Auch für öffentliche Stellen des Bundes, beispielsweise für Bundesbehörden und Bundesämter sowie für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gilt das BDSG. Weiterlesen →