Zum 01.01.2023 ist für gesetzlich versicherte Beschäftigte die Pflicht entfallen dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die festgestellte Arbeitsunfähigkeit („Gelber Schein“) zukommen zu lassen. Informieren müssen Beschäftigte ihren Arbeitgeber über ihre krankheitsbedingte Abwesenheit jedoch weiterhin. Viele Unternehmen fragen sich nun, wie sie dies (digital) datenschutzkonform ausgestalten können. Weiterlesen