Die DSGVO verpflichtet den Verantwortlichen und den Auftragsverarbeiter, den Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Eine enge Zusammenarbeit ist damit bereits gesetzlich gefordert. Die Verweigerung der Unterstützung kann grundsätzlich mit einem Bußgeld geahndet werden. Weiterlesen