Tag: Sicherheitsvorkehrung

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„Superschutz für Superdaten“ – das Datentransparenzverfahren

Informationen über die Gesundheit gehören zu den sensibelsten Daten, die über eine Person gespeichert werden. Deshalb werden sie durch die DSGVO in Art. 9 Abs. 1 in besonderer Weise geschützt. Nun soll jedoch dieser Schutz aufgeweicht werden. Grund dafür ist das im Jahre 2019 in Kraft getretene Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und das damit einhergehende Datentransparenzverfahren. Ein Richter versucht nun, die Sache von Grund auf zu klären. Weiterlesen

Geschäftsgeheimnisse: Was bedeutet das neue Gesetz für Unternehmen?

Ende April 2019 ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten, mit dem die europäische Richtlinie 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung umgesetzt wird. Nur wenn Unternehmen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen treffen, sind ihre geheimen Informationen künftig durch das neue Gesetz geschützt. Welche Vorkehrungen Unternehmen ergreifen müssen, um in den Schutzbereich des GeschGehG zu fallen, wird im Folgenden erklärt. Weiterlesen

Smart Home: Das vernetzte Zuhause sicherer gestalten

Immer mehr Menschen greifen bei Haushalts- und Alltagsgegenständen auf smarte, also mit dem Internet verbundene und fernsteuerbare Geräte zurück. Die Anwendungsmöglichkeiten und Erleichterungen im Alltag sind ebenso vielfältig wie die daraus resultierenden Risiken und Gefahren. Wir zeigen auf, wie Sie Ihre Sicherheit zu Hause erhöhen können. Weiterlesen

Die neue Datenträgervernichter-Norm DIN 66399

Auf der Thanksgiving-Parade in New York regneten „geschräderte“ Dokumente des NYPD als Konfetti auf die Straßen herab. Dabei waren Textpassagen aus den Polizeiakten komplett zu lesen. So etwas kann den deutschen Normfanatikern natürlich nicht passieren, denn wir haben ja für alles eine Norm. Bisher galt bei uns für den Bereich der Datenvernichtung die DIN 32757. Doch die Ausbreitung digitaler Datenträger und die in den letzten Jahren gestiegenen Anforderungen an den Datenschutz haben dazu geführt, dass eine neue DIN-Norm ausgearbeitet wurde. Es handelt sich um die DIN 66399 „Büro- und Datentechnik – Vernichtung von Datenträgern“. Sie greift die Besonderheiten der vielseitigen digitalen Datenträger auf und legt somit einen neuen Standard fest. Die neue DIN 66399 ersetzt die in die Jahre gekommene DIN 32757 und legt genaue Anforderungen an die ordnungsgemäße Datenvernichtung fest, damit unsere Daten nicht eines Tages auf der Straße für jedermann sichtbar liegen. Weiterlesen