In einer Stellungnahme erklärt die Berliner Aufsichtsbehörde die datenschutzrechtlichen Verträge aller großen Anbieter von Videokonferenztools für nicht DSGVO-konform. Nach Ansicht der Behörde ist die Nutzung von Microsoft Teams, Skype (for Business), GoTo-Meeting ebenso rechtswidrig wie die Nutzung von Konkurrenzprodukten wie WebEx, GoogleMeet oder Zoom. Rechtskonform nutzbar seien ausschließlich weniger verbreitete europäische Lösungen. Doch was ist dran an der Einschätzung der Berliner? Wir versuchen, uns dem Thema etwas differenzierter zu nähern. Weiterlesen