Im Rahmen einer Klage musste sich das Landgericht Landshut in seinem Urteil vom 06.11.2020 – Az.: 51 O 513/20 unter anderem damit befassen, ob ein Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 Absatz 1 DSGVO gegen die Hausverwaltung und den externen Datenschutzbeauftragen besteht. Hierbei ging es um die Weitergabe der Daten des Klägers aufgrund eines Legionellenbefalls im Haus. Weiterlesen