Unternehmen, die eine unbefristete zollrechtliche Bewilligung innehaben, erhalten derzeit Post vom Hauptzollamt. In einem Fragebogen zur Neubewertung von zollrechtlichen Bewilligungen werden nun erstmals auch Angaben zu Führungskräften gefordert. So soll mindestens das Geburtsdatum, die zuständige Finanzamt und die Steuer-ID der betroffenen Mitarbeiter mitgeteilt werden. Dürfen bzw. müssen diese personenbezogenen Daten aus Sicht des Datenschutzes mitgeteilt werden? Weiterlesen