Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Datenschutz – Jahresrückblick 2016 – Teil 4

Datenschutz – Jahresrückblick 2016 – Teil 4

Und nun der letzte Teil unseres Jahresrückblicks, der die Höhepunkte von Oktober bis Dezember 2016 umfasst.

Der Inhalt im Überblick

Oktober

Im Oktober entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Frage, die schon seit Jahren für Auseinandersetzungen unter den Experten sorgte: Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass Betreiber von Websites dynamische IP-Adressen von Nutzern unter bestimmten Voraussetzungen speichern dürfen.

Ein anderes wichtiges Gerichtsverfahren ist immer noch in den USA anhängig. Microsoft wehrt sich dagegen, EU-Kundendaten, die in einem irischen Rechenzentrum gespeichert sind, an Ermittlungsbehörden in den USA herausgeben zu müssen. Wir berichteten über die neuesten Entwicklungen in dem Rechtsstreit, der vor einem Berufungsgericht anhängig ist (2nd Circuit Court of Appeals).

Bei einer internationalen Studie hat sich herausgestellt, dass die allermeisten Verantwortlichen in Unternehmen nicht auf die Datenschutz-Grundverordnung vorbereitet sind, die am 25. Mai 2018 wirksam wird. Wir empfehlen den Verantwortlichen, regelmäßig unseren Blog zu verfolgen. Ende des Monats haben wir zum Beispiel einen kurzen Leitfaden für das Datenschutzmanagement nach der DSGVO veröffentlicht.

November

Im November sorgte eine Änderung der der Datenschutzerklärung von Google für Gesprächsstoff. Google hatte die Bestimmungen zwar schon Ende Juni geändert, aber bei dem Umfang der Bestimmungen ist es kaum verwunderlich, dass die Experten erst mit Verspätung auf die Änderung aufmerksam wurden. Sie sind sich übrigens einig, dass die Änderung unwirksam ist. Sie betrifft die Verknüpfung von DoubleClick-Nutzerprofilen und personalisierten Google-Nutzerdaten und verstößt damit gegen das Zusammenführungsverbot des § 15 Abs. 3 TMG.

Wie Google gehört auch Apple zu den Frightful 5. Der Tech-Konzern machte im November von sich Reden, weil sich herausstellte, dass das iPhone ab iOS 9 ohne Wissen der Nutzer Daten zum Anrufverlauf – also z.B. eingehende, ausgehende, verpasste und abgelehnte Anrufe – in seinen iCloud-Dienst sendet.

Die Leser unseres Blog haben wir im November gewarnt, dass die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden gezielt nachforschen, ob Unternehmen ihren internationalen Datentransfer im Blick haben und die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung des angemessenen Datenschutzniveaus treffen. Es drohen Bußgelder!

Ende November wurde der zweite Entwurf des neuen Bundesdatenschutzgesetzes bekannt und genauso heftig kritisiert, wie der erste. Vor allem fragen sich alle Experten, ob es überhaupt zulässig und darüber hinaus auch sinnvoll ist, zur Ergänzung und Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung ein derart umfangreiches Gesetz zu schaffen.

Dezember

Am 1. Dezember hat das Europäische Parlament dem sog. Umbrella Agreement zugestimmt. Es handelt sich um das Rahmenabkommen über den Datenschutz beim Informationsaustausch zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörden der Europäischen Union und der USA. Dadurch sollen verbindliche Standards für die Datenweitergabe durch Ermittlungsbehörden gesetzt werden. Es gibt berechtigte Kritik an der Vereinbarung, aber immerhin stellt sie eine Verbesserung im Vergleich zur früheren Rechtslage dar.

Wir berichteten erneut über das fragwürdige Geschäftsmodell von Werbestopper.de. Unser erster Artikel aus dem November war auf viel Resonanz bei den Lesern gestoßen.

Im Dezember wurde außerdem bekannt, dass 2013 durch einen Hack bei Yahoo die Daten von einer Milliarde Nutzer abhandengekommen waren. Ein trauriger Rekord.

Den Höhepunkt aus unserer Sicht gab es zu Schluss: Der ehemalige Datenschutzbeauftragte Peter Schaar beantwortete unsere Fragen zu den Entwicklungen im Datenschutz in diesem Jahr. Das Interview ist bei uns am 22. und 23. Dezember erschienen.

Guten Rutsch!

Mit diesen Meldungen sagen wir „Tschüss“ und wünschen einen guten Rutsch ins neue Jahr! Wir freuen uns, wenn Sie uns auch 2017 treu bleiben.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 31.12.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.