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Umbrella Agreement beschlossen – Datenschutz gestärkt?

Umbrella Agreement beschlossen – Datenschutz gestärkt?

Heute hat das Europäische Parlament dem Rahmenabkommen über den Datenschutz beim Informationsaustausch zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörden der Europäischen Union und der USA, dem sog. Umbrella Agreement, zugestimmt. Dadurch sollen verbindliche Standards für die Datenweitergabe durch Ermittlungsbehörden gesetzt werden.

Was ist das Umbrella Agreement?

Nach langen Verhandlungen soll das Umbrella Agreement die Grundlage für den Datenaustausch zwischen den Justiz- und Ermittlungsbehörden der USA und der EU-Länder bilden und Lücken betreffend den Datenschutz in den bisherigen Abkommen zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit schließen.

Dabei sollen die Rechte der EU-Bürger durch das Abkommen, insbesonderre durch Bedingungen für die Weitergabe personenbezogener Daten an andere Behörden, durch Speicherfristen und durch Rechte der Betroffenen auf Einsicht und Berichtigung gestärkt und verbindlich geregelt werden.

Anhebung des Datenschutzniveaus

Genau wie durch das Privacy Shield für den nicht-öffentlichen Bereich, soll durch das Umbrella Agreement das Datenschutzniveau in den USA in einem konkret festgelegten Bereich angehoben werden.

Dies wird auch dadurch zum Ausdruck gebracht, dass EU-Bürger die oben genannten Rechte nun vor Gerichten in den USA einklagen können. Zumindest auf dem Papier wird durch die Einräumung eines solchen Klagerechts der Datenschutz gestärkt. Die Einhaltung des Abkommens soll außerdem jederzeit durch Datenschutzbehörden überprüft werden können.

Lob und Kritik

Das Abkommen wird von vielen Seiten scharf kritisiert (wir berichteten). Insbesondere wird (wohl zurecht) befürchtet, dass die Klagemöglichkeit faktisch keine Bedeutung erlangen wird. Zunächst dürfte es für die meisten Betroffenen trotz Klagerecht in den USA mit erheblichen Schwierigkeiten rechtlicher und logistischer Art verbunden sein, dort auch tatsächlich Klage einzureichen.

Sollte diese Hürde genommen werden, ist eine Rechtsdurchsetzung gleichwohl zweifelhaft, denn sobald es um Belange der inneren Sicherheit geht, können US-Gerichte Klagen ggf. ohne weitere Begründung ablehnen.

Jan Philipp Albrecht, Berichterstatter und innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, begrüßt hingegen das Abkommen:

„Der transatlantische Datenschutz bekommt eine klare Kontur. Zukünftig gibt es endlich hohe verbindliche Standards und starke Rechte für die Bürger auf beiden Seiten des Atlantiks, wenn Daten zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörden ausgetauscht werden. Nach sechs Jahren Verhandlungen heben wir den Datenschutz mit den USA auf ein neues Niveau. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sind besser geschützt, als mit der simplen gegenseitigen Anerkennung bestehender niedriger Standards. Mit dem Abkommen schlagen wir einen neuen Weg zu transatlantisch verbindlichen, hohen Standards für den Schutz der Grundrechte ein.“

Ausblick

Das Umbrella Agreement muss nun in einem letzten Schritt ratifiziert werden. Inwieweit es danach tatsächlich einen Schutzschirm für Datentransfers zwischen Ermittlungsbehörden und eine Stärkung der Rechte von EU-Bürgern darstellt, muss abgewartet werden.

Live Chat mit Jan Philipp Albrecht

Sehr schnelle und kurzentschlossene Leser haben die Möglichkeit heute (01.12.) ab 17 Uhr an einem Live Chat mit Jan Philipp Albrecht teilzunehmen, der sich genau diesem Thema widmet und die Frage stellt: Wie sicher sind unsere persönlichen Daten auf dem Weg über den Atlantik?

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