In der aktuellen Folge haben sich Cornelius und Melanie fachliche Unterstützung geholt – denn es geht um kirchlichen Datenschutz. Ja, den gibt es wirklich! Und es gibt sogar Unterschiede zwischen evangelischem und katholischem Recht. Ihr Kollege Stefan klärt auf, was anders und vielleicht auch gar nicht so anders ist als beim weltlichen Datenschutz.
00:00 Intro
00:21 Einleitung
01:04 Kirchlicher Datenschutz
07:58 Streaming von Gottesdiensten
14:10 Besonderheiten des kirchlichen Datenschutzes
18:55 Was wäre wenn? (Bußgeld gegen Kindergarten)
21:34 Outrooooooooooooooooooooooooooooooooooooo
Ich habe euren Podcast Nr 05 gehört und war sehr enttäuscht. Die Sprecher redeten so schnell, dass man vieles gar nicht richtig verstan und er Inhalt war so wenig informativ, dass man das (langsamer sprechend) in 3-5 Minuten hätte abhandeln können
Vielen Dank für euren Podcast, ich höre ihn sehr gern. Könnt ihr im Bereich kirchlicher Datenschutz noch mal kurz aufzeigen, an welcher Stelle geregelt ist, dass die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft keine besondere Kategorie personenbezogener Daten darstellt?
Vielen Dank für das nette Feedback. Zu Ihrer Frage, beide Gemeinschaften haben in den Begriffsbestimmungen ihrer Gesetze die Religionszugehörigkeit von der Definition besondere Kategorien personenbezogener Daten ausgenommen (§ 4 Nr. 2 a) DSG-EKD / § 4 Nr. 2 S. 2 KDG).
Vielen Dank!
@ dr-datenschutz.podigee.io/5-heiliger-datenschutz#t=366 (vorab nebenbei was technisches die Links gehen im browser nicht mit tonzeit auf) schade… denn hier wurde es spannend… ich hatte bei einem kirchlichen krankenhaus einsichtnahme in meine Patientenakte haben wollen die mir verweigert wurde… dann legte ich beschwerde beim landesdatenschutzbeauftragten ein… welcher sich nicht für zuständig erklärte und mich unaufgefordert uneingewilligt an den militärbischof auslieferte welche mich zur mitwirkung der klärung aufforderte. Fazit die schützende stelle lieferte mich an eine nicht mal mehr konserative sondern etwas antike gegenerische seite aus was den rechtlichen auftrag leicht konterkarierte und ein mangel an rechtshistorischem bewustsein durchblicken ließ. lustig wäre es wenn es nicht um gesundheit und recht gehen würde… dann wäre diese anachronisch wirkende haltung einfach nur putzig skuril und etwas zu retro… womöglich mag sich ja stefan bei mir melden dann gebe ich ihm gern vertraulich eine datenspende… oder und nehme tipps entgegen.
shariaatrische grüße
mhmjo