Laura trifft Dr. Gisela Wild. Die beeindruckende Rechtsanwältin Wild führte zusammen mit einer Kollegin den Rechtstreit um das sogenannte Volkszählungsurteil. In einer kritischen Auseinandersetzung besprechen die beiden, was damals genau passiert ist und was den Zeitgeist ausgemacht hat. Die Geburtsstunde des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung war kein Selbstläufer. Mit dem gleichen Biss von damals schaut Frau Wild auf die heutigen Datenschutz-Themen und kommende Herausforderungen.
00:00:00 Intro
00:00:47 Einleitung und Vorstellung von Dr. Gisela Wild
00:03:37 Wie kam es zur Verfassungsbeschwerde und dem Volkszählungsurteil?
00:06:27 Veränderte Ausgangslage mit der Digitalisierung
00:09:23 Resonanz auf die Verfassungsbeschwerde
00:12:13 Allgemeingültigkeit der Entscheidung für alle Bürger
00:14:33 Entwicklung des Rechts auf Informationelle Selbstbestimmung
00:19:37 Datenschutz als natürlich Konsequenz
00:20:02 Sind wir auf dem Weg zum gläsernen Bürger?
00:21:57 Die Großen machen, was sie wollen!
00:28:08 Datenschutz wichtiger denn je
00:31:58 Aufwachsen im Datenwahnsinn – Recht auf analoges Leben
00:36:17 Risiken informiert einschätzen können
00:37:47 Outro
Ich habe den Podcast mit Dr. Gisela Wild sehr gern gehört, Laura! Als überzeugte Datenschützerin in einer Verwaltung ist zu beobachten, dass der Stellenwert des Datenschutzes bei den Verantwortlichen niedrig ist bzw. die Bedeutung des Datenschutzes für die Demokratie unbekannt ist. Es ist wichtiger, sich mit sozialen Medienkanälen modern zu wähnen, egal, ob dabei Daten in ein Drittland abfließen. Auch wird die Komplexität der Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen nicht gesehen, insofern finde ich es ungehörig von Politikschaffenden gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die Digitalisierung als Errungenschaft darzustellen und dass vermeintlich die falsche Partei schuld daran sei, dass die Digitalisierung nicht schneller vorangeht. Es geht unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht schneller! Ich habe nicht den Eindruck, dass unsere Politikschaffenden, egal welcher Partei, und die Bevölkerung die Zusammenhänge und den hohen Aufwand bei der Digitalisierung von Prozessen begreifen, insofern muss ja die öffentliche Empörung ausbleiben. Empört wird sich nur, wenn Verwaltungen hinterherhinken, warum das so ist, danach fragt keiner … Überdies hatten Journalistinnen und Journalisten dem Datenschutz bei der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung einen Bärendienst erwiesen, der Datenschutz wurde als Bremsklotz von Prozessen dargestellt, dabei müsste der Datenschutz das Fundament von Prozesses sein, wenn uns die Demokratie etwas wert ist. Die Verantwortlichen und Mitarbeitenden meiner Verwaltung möchten sich nicht mit der Bedeutung des Datenschutzes für die Rechte und Freiheiten demokratischer Gesellschaften befassen. Selbst Digitalisierungsbeauftrage oder Informationssicherheitsbeauftragte haben keine Ambitionen, sich mit Zweckbindung, Rechtmäßigkeit und Löschfristen zu beschäftigen. Es ist viel einfacher, am Datenschutz vorbeizudigitalisieren. Die öffentliche Verwaltung ist zudem nicht bußgeldbewehrt, weswegen der Stellenwert des Datenschutzes in privaten Unternehmen höher ist und dort die Digitalisierung wegen etwaiger Wettbewerbsvorteil zügiger vorangeht.
Liebe Julie, vielen Dank für dieses positive Feedback zu unserer Folge und die ausführliche Rückmeldung zu den Herausforderungen der Verwaltung. Die Thematik keine Bußgelder in bzw. für die Verwaltung haben wir im Podcast bereits häufiger angesprochen. Wir behalten die Entwicklungen im Auge und vielleicht nehmen wir das Thema Digitalisierung & Datenschutz in der Verwaltung nochmal auf.